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Wie Spital und Gewerkschaften sich einigen wollen
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 13.03.2019. Bild: Keystone
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Zürcher Unispital zieht mit Umkleidezeit wird zu Arbeitszeit

Der Druck der Gewerkschaft wirkt: Nun will auch das grösste Zürcher Spital das Umziehen als Arbeitszeit anerkennen.

Auf die Schulthess-Klinik und das Kinderspital Zürich folgt nun das Universitätsspital. Das Unispital hat den Gewerkschaften mündlich zugesagt, dass man bereit sei, für das Anziehen der Berufskleidung zu bezahlen. Unterschrieben sei zwar noch nichts, sagt Roland Brunner vom Zürcher VPOD, aber er sei sehr zuversichtlich. Gut informierte Quellen aus Spitalkreisen bestätigen das.

Der Druck auf das Unispital wurde durch die Haltung des Zürcher Regierungsrats zusätzlich erhöht. Dieser signalisierte kürzlich, dass das Anziehen der Uniform tatsächlich zur Arbeitszeit gehöre.

Teure Klagen drohen

Das Unispital hat den Gewerkschaften VPOD und SBK gemäss SRF Informationen folgenden Vorschlag gemacht: Den Angestellten soll die Arbeitszeit rückwirkend per 1. Januar gezahlt werden. Wie in Zukunft die Umkleidezeit in die Schichten einfliessen soll, muss noch verhandelt werden.

Das Unispital könnte dieses Zugeständnis teuer zu stehen kommen. Sobald das Unispital die Umkleidezeit als Arbeitszeit anerkennt, können die Angestellten die Umkleidezeit für die letzten fünf Jahre einklagen. Sollten alle Angestellten das tun, könnte dies das Unispital etwa hundert Millionen Franken kosten.

Die Vorgeschichte

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Wer in einem Zürcher Spital arbeitet, hat die Pflicht, vor Arbeitsbeginn seine Alltagskleidung gegen frisch gewaschene Spitalkleidung einzutauschen.

Dafür müssen die Angestellten fünf bis zehn Minuten vor Schichtbeginn einberechnen. Die bezahlte Zeit hat bisher erst dann begonnen, wenn die Angestellten in Spitalkleidung auf der Station waren.

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