Ein Gleichgewicht zu finden zwischen Nutzen und Schutz, das war die Aufgabe der neuen Schutzverordnung. Für Hanspeter Tschanz, Projektleiter im Amt für Landwirtschaft und Natur, ist dies gelungen: «Im Wesentlichen gab es Verbesserungen für die Besucher. Es wurden zusätzliche Wege freigegeben, ohne dass es zu neuen Einschränkungen gekommen ist.»
So ist zum Beispiel der Gratweg aus dem Parkperimeter entlassen werden. Damit gilt dort wieder der Zustand vor 2008. Velofahrer und Reiter dürfen den Weg, «wo er dies zulässt», wieder benützen.
Zudem müssen Hunde zwischen dem rechten Sihluferweg und der Sihl nicht mehr zwingend an der Leine geführt werden. Dadurch werde der gewünschte Zugang zum Wasser ermöglicht, ohne dass wichtige Naturwerte gefährdet würden.
Um die gewünschte Verbindung über den Albisgrat zu ermöglichen, werden zudem im Bereich der Schnabellücke «einige weitere Wege» für Velos und Pferde freigegeben.
Streitpunkt Bachtelenstrasse
In einem Punkt blieb der Kanton jedoch hart: Die Bachtelenstrasse darf ab 2019 nur noch von Fussgängern benutzt werden. Mit der Rückstufung von einer Forststrasse zu einem Fussweg könne zum einen ein grosses Stück Kernzone von einem Teil der Nutzungen entlastet und beruhigt werden. Zum anderen könne die «natürliche Dynamik» auch im Bereich des Weges zugelassen und auf aufwendige Unterhaltsmassnahmen verzichtet werden, heisst es in der Mitteilung der Baudirektion.
Dieser Beschluss sorgt bei gewissen Ausflüglern für Unmut. Alexandre Masson von der IG «Sihlwald für alle» ist enttäuscht: «Wir hätten uns gewünscht, dass die Strasse als solche erhalten bleibt. Gerade für Leute, die weniger gut zu Fuss unterwegs sind.»
Die Baudirektion hält jedoch dagegen, die Strasse führe mitten durch die Kernzone des Waldes und müsse deshalb speziell geschützt werden. Ausserdem gäbe es genügend Alternativrouten im grossen «Naturerlebnispark».