Der Sihlwald erhitzt die Gemüter schon seit Jahren. Naturfreunde wollen einen möglichst unberührten Wald, Sportler und Hundehalter wollen ihn mehr nutzen. Der Zürcher Regierungsrat hat nun die seit 2008 geltende Schutzverordnung überarbeitet und angepasst.
Der Entwurf des Regierungsrats sieht einige Lockerungen vor. So soll der Gratweg im Sihlwald wieder für Velofahrer und Reiterinnen zugänglich sein. Zudem müssen Hunde zwischen dem Sihluferweg und der Sihl nicht mehr an der Leine geführt werden. Im südlichen Teil des Sihlwalds dürfen Velofahrerinnen und Reiter zudem einen Verbindungsweg zwischen Sihltal und Knonaueramt benutzen.
Kernzone des Waldes nur für Fussgänger
In einem Punkt bleibt der Regierungsrat hart: Bei der Bachtelenstrasse, die mitten durch den Sihlwald führt, ist keine Lockerung vorgesehen. Denn die Kernzone des Natur-Erlebnisparks darf weiterhin nur von Fussgängern auf fest bezeichneten Wegen begangen werden. Der Entwurf des Regierungsrats geht nun in die Vernehmlassung und kommt später vor den Kantonsrat.