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Herbe Niederlage für Innovationspark Dübendorf
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 21.07.2020. Bild: Keystone
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Ungültiger Gestaltungsplan Grosser Rückschlag für Innovationspark Dübendorf

  • Der Gestaltungsplan für den Innovationspark Dübendorf sei unzulässig, findet das Zürcher Verwaltungsgericht.
  • Das Projekt sei zu gross und liege mehrheitlich in der Landwirtschaftszone. Das Gericht gibt damit einem Anwohner Recht.
  • Eine herbe Niederlage für den Zürcher Regierungsrat und die Stiftung Innovationspark.

Vom geplanten Innovationspark auf dem Areal des Flugplatzes in Dübendorf steht erst der Informationspavillon. Ob an dieser Stelle tatsächlich ein Ort für Forschung und Entwicklung entstehen kann, ist nun in Frage gestellt.

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat den kantonalen Gestaltungsplan am Dienstag für ungültig erklärt. Das Projekt sei zu gross und mehrheitlich in der Landwirtschaftszone.

Es kommt damit zu einem anderen Schluss als das Baurekursgericht, welches die Beschwerde abgelehnt und den Rekurrenten 50'000 Franken Gebühr aufgebrummt hatte. Zuviel, findet das Verwaltungsgericht und korrigiert den Betrag auf 18'000 Franken.

«Wir bedauern den Entscheid»

Geplant ist auf dem Areal des Militärflugplatzes ein Innovationspark auf insgesamt 410'000 Quadratmetern - das sind gut 50 Fussballfelder. Die Unterstützer, darunter auch FDP-Ständerat Ruedi Noser, sprechen von einem «neuen Stadtteil für Dübendorf.»

Wegen dieser Grösse sei ein kantonaler Gestaltungsplan nicht das richtige Instrument, argumentiert das Verwaltungsgericht unter anderem. Die Gemeinde, nicht der Kanton, müsse eine generelle Bauzone festlegen.

So einfach sei das nicht, sagt der Dübendorfer Stadtpräsident André Ingold (SVP). Die Stadt müsse sich nun gemeinsam mit dem Kanton und der Stiftung Innovationspark erst einmal Gedanken machen, wie es weitergehe. «Wir sind überrascht, dass das Verwaltungsgericht zu einem so anderen Entscheid kommt wie die Vorinstanz und bedauern es sehr», sagt er.

Das Ende der Baupläne?

Das Urteil freut Cla Semadeni. Der pensionierte Raumplaner aus Dübendorf kämpft seit Jahren gegen den Innovationspark und hat für einen Mitstreiter die Beschwerde geschrieben, die nun vom Verwaltungsgericht Recht bekam.

«Wir sind sehr zufrieden, dass der Gestaltungsplan komplett aufgehoben wird», sagt Semadeni. Damit sei es nicht mehr möglich, auf dem Militärflugplatz zu bauen.

Ob der Kanton das auch so sieht, war am Dienstag nicht zu erfahren. Die Zürcher Baudirektion nimmt das Urteil zur Kenntnis, aber will es nicht weiter kommentieren. Ob sie es ans Bundesgericht weiterzieht, ist noch offen.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 12:03 Uhr; sda/fulu/fumi;

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