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Zürich Schaffhausen Verwaltungsgericht ZH: Hinter Gittern gibt es kein Pensionsalter

Gibt es im Gefängnis ein Recht auf Pensionierung? Nein, sagt das Zürcher Verwaltungsgericht. Es hatte über den Fall eines verwahrten Sexualstraftäters in der Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf zu entscheiden.

In der Strafanstalt Pöschwies sitzen sieben Gefangene im Pensionsalter. Einer, ein verwahrter Sexualstraftäter, wollte nun sein Recht auf Pensionierung geltend machen.

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Arbeitspflicht gilt, auch über 65. (Nicole Freudiger, 21.2.2013)
00:57 min
abspielen. Laufzeit 57 Sekunden.

Ein derartiges Recht gebe es nicht, sagt nun das Zürcher Verwaltungsgericht laut der NZZ.

Zwar gab es die Pensionierung noch nicht, als das Strafgesetz entstand. Dennoch geht das Zürcher Verwaltungsgericht davon aus, dass absichtlich kein Pensionsalter im Gesetz stehe. Denn es habe in der Zwischenzeit einige Gesetzesrevisionen gegeben und man habe nie eine Altersobergrenze für die Arbeitspflicht festgesetzt.

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