In der Strafanstalt Pöschwies sitzen sieben Gefangene im Pensionsalter. Einer, ein verwahrter Sexualstraftäter, wollte nun sein Recht auf Pensionierung geltend machen.
Ein derartiges Recht gebe es nicht, sagt nun das Zürcher Verwaltungsgericht laut der NZZ.
Zwar gab es die Pensionierung noch nicht, als das Strafgesetz entstand. Dennoch geht das Zürcher Verwaltungsgericht davon aus, dass absichtlich kein Pensionsalter im Gesetz stehe. Denn es habe in der Zwischenzeit einige Gesetzesrevisionen gegeben und man habe nie eine Altersobergrenze für die Arbeitspflicht festgesetzt.