Es geht um die Worte des Richters unmittelbar nach der Urteilsverkündung. Der Oberrichter hat sich nach dem Whistleblower-Prozess im August erlaubt, noch ein paar persönliche Bemerkungen zu machen. Elmer sei kein Whistleblower, sagte der Richter unter anderem. Er sei nur ein ganz gewöhnlicher Krimineller, der auf seinen eigenen Vorteil bedacht sei.
Elmer fühlte sich «vor versammeltem Publikum und vor der Presse persönlich angegriffen und beleidigt», wie er den Medien mitteilte.
Die Äusserungen des Richters waren massiv ehrverletzend.
Es dürfe nicht sein, dass ein Richter seinen Richterstuhl missbrauche, um als Privatperson ehrverletzende Bemerkungen zu machen. Er habe den Oberrichter deshalb angezeigt, so Elmer.
Gegen einen Richter kann allerdings nicht wie gegen eine Privatperson ermittelt werden. Die Staatsanwaltschaft benötigt dafür zuerst eine Ermächtigung der Geschäftsleitung des Kantonsrats.