Zürich Schaffhausen - Wegen Ehrverletzung: Ex-Banker Rudolf Elmer zeigt Richter an
Rudolf Elmer beschäftigt weiter die Justiz: Der ehemalige Bankangestellte hat einen Zürcher Oberrichter wegen Ehrverletzung angezeigt. Der Richter habe ihn bei der Urteilseröffnung beleidigt, begründet Elmer seine Anzeige. Der Richter bezeichnete Elmer als «ganz gewöhnlichen Kriminellen».
Das Obergericht verurteilte Elmer wegen seines Einsatzes gegen die Bank Julius Bär. Er wurde wegen Drohung und Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Im Zusammenhang mit seinem Kampf gegen Steueroasen gab es keine Strafe. Das Gericht sprach Elmer vom Vorwurf der Bankgeheimnisverletzung frei.
Es geht um die Worte des Richters unmittelbar nach der Urteilsverkündung. Der Oberrichter hat sich nach dem Whistleblower-Prozess im August erlaubt, noch ein paar persönliche Bemerkungen zu machen. Elmer sei kein Whistleblower, sagte der Richter unter anderem. Er sei nur ein ganz gewöhnlicher Krimineller, der auf seinen eigenen Vorteil bedacht sei.
Elmer fühlte sich «vor versammeltem Publikum und vor der Presse persönlich angegriffen und beleidigt», wie er den Medien mitteilte.
Die Äusserungen des Richters waren massiv ehrverletzend.
Es dürfe nicht sein, dass ein Richter seinen Richterstuhl missbrauche, um als Privatperson ehrverletzende Bemerkungen zu machen. Er habe den Oberrichter deshalb angezeigt, so Elmer.
Gegen einen Richter kann allerdings nicht wie gegen eine Privatperson ermittelt werden. Die Staatsanwaltschaft benötigt dafür zuerst eine Ermächtigung der Geschäftsleitung des Kantonsrats.
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