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Mit den elektronischen Patientendossiers wird Datenschutz noch wichtiger.
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 26.06.2019. Bild: Keystone
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Zürcher Datenschützer warnt «Gewisse Spitäler haben Lücken bei der Datensicherheit»

Im kommenden Frühling führen die Zürcher Spitäler elektronische Patientendossiers ein. Darin sind sämtliche Daten eines Patienten abgespeichert. Also hochsensible Informationen über Krankheiten, Medikamente oder Impfungen. Solche Daten verlangten nach besonderem Schutz, hält der kantonale Datenschützer, Bruno Baeriswyl, fest. Dieser sei allerdings nicht stets garantiert.

So funktioniert das System

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Beim elektronischen Patientendossier laden Spitäler, Apotheken oder die Spitex Daten über einen Patienten hoch und können daraus auch Informationen abrufen. Das ermöglicht ihnen einen raschen Überblick über die Krankengeschichte und Gesundheit des Patienten oder der Patientin.

Auch die Patienten können sich ihre Dokumente über eine Internetverbindung anschauen. Das Patientendossier dient ihm so als Kontrolle. Wer welche Informationen sieht, soll der Patient selbst einstellen können.

Bei Kontrollen in verschiedenen Spitälern stellte Baeriswyl etwa Lücken in der Datensicherheit fest. Besonders in kleinen Spitälern seien heikle Informationen manchmal unzureichend geschützt, denn diese verfügten über geringere Ressourcen und IT-Kenntnisse als grosse Spitäler. «Wir diskutieren jetzt, wie man die Sicherheit erhöhen kann, bevor die Anbindung an das elektronische Patientendossier nächstes Jahr erfolgt», sagt Baeriswyl gegenüber SRF.

So ist es zentral, dass Patientendaten verschlüsselt gespeichert oder verschickt werden. Und die Spitäler müssen garantieren, dass der Zugriff auf die Daten eingeschränkt wird – also nicht jeder Mitarbeiter alles sieht. Bruno Baeriswyl hofft, dass bis im Frühling sämtliche Mängel behoben sind. Nur so könne man das Vertrauen der Patientinnen und Patienten gewinnen.

Gemeinsam mit dem Kanton Zürich und dem Verband Zürcher Krankenhäuser hat der Datenschützer zudem eine Broschüre publiziert. Sie informiert Patienten und Patientinnen über ihre Rechte.

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