- Das Bundesverwaltungsgericht heisst eine Beschwerde des Flugplatzes (Regionalverband Aargau des Aero-Clubs der Schweiz) gut.
- Der Flugplatz wehrte sich gegen eine Verfügung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl).
- Die Verfügung verlangte, dass der Flugplatz die Abstände auf dem Rollfeld an die europäischen Normen anpasst.
- Der Flugplatz müsste als Konsequenz auf Standplätze für Flugzeuge und damit auf Mieteinnahmen verzichten. Das ist nun vorläufig vom Tisch.
Der entscheidende Satz im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts heisst «die Beschwerde wird gutgeheissen, die angefochtene Verfügung aufgehoben, die Sache an die Vorinstanz zurückgewiesen». Das bedeutet, dass Bazl und Flugplatzbetreiber erneut zusammen an den Tisch sitzen und eine Lösung finden.
Nach jahrelangem Streit, Begehungen vor Ort, Lösungsvorschlägen, Diskussionen um Normen und Empfehlungen, müssen Bund und Flugplatz eine neue Lösung finden. Das Problem: Die europäischen Normen schreiben Mindestabstände auf dem Rollfeld vor, die der Flugplatz Birrfeld knapp nicht erfüllt.
Die Abstände sind seit 40 Jahren so, die «Parkplätze» für die Flugzeuge auch. Probleme gab es bisher keine. «Ein einziges Mal streifte ein Oldtimer-Flugzeug beim «parkieren» ein anderes, ansonsten gibt es keine Vorfälle», sagt Heinz Wyss, Leiter Flugplatz Birrfeld, gegenüber SRF. Heinz Wyss freut der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. «Wir haben Freude, rechnen konnten wir mit einem solchen Entscheid nicht», sagt er.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Bazl könnte den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen. Die Chancen seien aber eher klein, sagen die Anwälte des Flugplatzes.