Das kantonale Tessiner Gesetz für Handwerksbetriebe ist seit dem 1. Februar 2016 in Kraft. Hintergrund des Gesetzes ist der Schutz der Tessiner Handwerksbetriebe vor italienischen Firmen, die oft zu Dumpingpreisen arbeiten. Um gleiche Bedingungen für alle zu schaffen, müssen sich Betriebe die im Südkanton Handwerksarbeiten ausführen wollen, registrieren lassen.
Entscheid mit Signalwirkung
Viele Unternehmen aus der Zentralschweiz und insbesondere aus dem Kanton Uri sind auch im Tessin tätig. Für sie bedeutete diese Registrierpflicht viel Aufwand und damit verbunden, hohe Kosten. Gegen diese Registrierpflicht haben mehrere Unternehmen geklagt.
Wir haben den Entscheid mit Genugtuung zur Kenntnis genommen.
Das kantonale Verwaltungsgericht hat nun ein erstes Urteil in dieser Sache gefällt und einem Unternehmen aus dem Tessin Recht gegeben. Das freut auch den Präsidenten der Industrie- und Handelskammer der Zentralschweiz (IHZ), Andreas Ruch: «Wir haben das mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, es geht in die richtige Richtung.»
Sie hätten zwar Verständnis für das Tessiner Anliegen, aber es gäbe auch pragmatischere Lösungen. Es sollte doch möglich sein, dass Mitglieder eines schweizerischen Berufsverbandes automatisch auch im Tessin tätig sein können. Auf diese Weise könnten sich die Tessiner vor der ausländischen Konkurrenz schützen.