Die Diskussion im Zürcher Kantonsrat lanciert, hatten die Grünen mit einer Parlamentarischen Initiative. Diese verlangt, dass nicht länger die zwölf Bezirksräte für Rekurse gegen Entscheide der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) zuständig sind, sondern die Bezirksgerichte.
Zu komplex für Bezirksräte
Mit der Schaffung der Kesb vor sechs Jahren seien im Kanton Zürich professionelle Behörden für die anspruchsvollen Verfahren und Entscheide rund um den Kinder- und Erwachsenenschutz entstanden. Mit dieser Professionalisierung halte aber die erste Beschwerdeinstanz nicht Schritt, so die Initianten. Im Gegenteil: Immer wieder habe das Obergericht als zweite Instanz Entscheide der Bezirksräte «gerügt».
Keinen Anpassungsbedarf
Die Bezirksräte seien erfahrene Rechtsmittelinstanzen, hiess es von Seiten der Gegner des Vorstosses. Es gäbe keinen Bedarf für eine Änderung. Zudem sei die Personalfluktuation bei den Gerichten grösser, als bei den Bezirksräten. Diese würden deshalb eher eine Konstanz gewährleisten. Zudem müssten bei einer Änderung der Abläufe die Gerichte ausgebaut werden.
Am Ende der Debatte unterstützen 75 Kantonsrätinnen und Kantonsräte die Parlamentarische Initiative der Grünen vorläufig. 60 wären nötig gewesen. Das Anliegen wird nun in der zuständigen Kommission beraten und kommt dann erneut in den Rat . Bleiben die Meinungen bis dahin unverändert, dürfte die Initiative keine Mehrheit finden.