So hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden:
- Die Tarife für die obligatorische Krankenpflegeversicherung sind nicht gesetzeskonform.
- Die Air Zermatt hat ihre Kosten und Leistungen ungenügend ausgewiesen. Es fehlt an Transparenz.
- Die Kosten des Rettungsbetriebs können nicht vom kommerziellen Flugbetrieb der Air Zermatt abgegrenzt werden.
- Unklar ist, wie effizient die Air Zermatt im Rettungswesen im Vergleich mit anderen Helikopterunternehmen arbeitet.
- Die Tarife zwischen dem Kanton Wallis und den Helikopterunternehmen Air Zermatt und Air Glacier müssen neu ausgehandelt werden.
47 Krankenkassen haben sich gegen die Tarifsetzung gewehrt. Sie haben deutlich tiefere Tarife verlangt. So auch der Preisüberwacher.
So weit gehen die Vorstellungen auseinander
Wie der Kanton Wallis am Freitag mitteilte, waren Air Zermatt und Air Glacier nicht in der Lage, eine detaillierte Kostenrechnung zu präsentieren. Aufgrund dieser fehlenden Daten habe sich der Kanton gezwungen gesehen, die Tarife anhand normativer Kosten festzulegen.
Arbeiten die Firmen effizient?
«Wir werden die detaillierten Rechnungen jetzt verlangen und prüfen, wie effizient Air Glacier und Air Zermatt arbeiten», sagt die zuständige Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten.
«Wir fühlen uns von den Krankenkassen ungerecht behandelt und benachteiligt», reagiert Philipp Perren auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Wegen der verfügten Neuverhandlungen vergingen bestimmt wieder drei bis vier Jahre.
Verhärtete Fronten
«Die Krankenversicherer stellen mit ihrer kompromisslosen Verhandlungsart das gesamte, gut funktionierende Rettungswesen in Frage.»
Auf die Frage, weshalb die Air Zermatt bisher jahrelang mit den tiefer festgesetzten Tarifen wirtschaften konnte, antwortet Perren, dass das Rettungswesen durch die kommerziellen Flüge quersubventioniert wurde.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist endgültig und kann nicht ans Bundesgericht weitergezogen werden.