Rund 2,5 Prozent der bernischen Schulkinder brauchen eine Sonderschulbildung, weil sie von einer Behinderung oder einer psychosozialen Beeinträchtigung betroffen sind. 500 davon gehen in normalen Regelklassen in die Schule, rund 2000 werden in Sonderschulheimen unterrichtet.
Dieses System hat sich bewährt und soll nicht wesentlich verändert werden. Trotzdem schlägt die bernische Erziehungsdirektion im Bereich der Sonderpädagogik eine Revision des Volksschulgesetzes vor.
Die wichtigsten Vorschläge:
- Sonderschulen und Heime gehören neu zur Volksschule .
- Der Staat übernimmt die Verantwortung, jedem Kind einen Schulplatz zu garantieren.
- Die Schulen und Heime werden mit Leistungsaufträgen verpflichtet , auch schwierige und anspruchsvolle Fälle zu übernehmen.
- Für die Sonderpädagogik gilt der normale, allenfalls angepasste Lehrplan .
- Sonderschul- Lehrkräfte sind den Volkschullehrerinnen und -lehrern gleichgestellt .
- Neu ist die Erziehungsdirektion für die Sonderpädagogik zuständig, nicht mehr die Gesundheits- und Fürsorgedirektion.
Mit diesen Gesetzesänderungen müssen nicht mehr die Eltern für einen Platz im Sonderschul-Unterricht sorgen und die Schulen dürfen keine Kinder mehr abweisen. Diese bisherige Regelung hatte Eltern zuweilen vor unlösbare Probleme gestellt. Das sind die zwei wesentlichsten Veränderungen.
Die Erziehungsdirektion schickt ihren Bericht zur Sonderpädagogik nun in eine breite Konsultation. Die Berner Regierung befasst sich im Januar 2018 mit dem Geschäft, danach der Grosse Rat.