Auch wenn weiterhin Laien Recht sprechen dürfen, soll gleichzeitig juristisches Fachwissen garantiert sein. Dies schlägt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsbotschaft zur Revision des Gerichtswesens vor. Am Laienrichtertum soll festgehalten werden. Um Recht zu sprechen, seien jedoch verschiedene Kompetenzen nötig, die Laienrichter einbringen könnten.
Wie aus der Mitteilung vom Dienstag hervorgeht, soll mit der Revision das heutige Gerichtswesen grundsätzlich erhalten bleiben. So soll es vorderhand weiterhin die zwei Gerichtskreise Uri und Urseren geben, obwohl der Kreis Urseren viel kleiner ist als der Kreis Uri.
Amtszeit verlängern
Festhalten will der Regierungsrat auch an der Volkswahl der Richter. Die Amtsdauer soll aber von vier auf sechs Jahren verlängert werden. Neu sollen nicht nur Urner Stimmberechtigte ans Gericht gewählt werden können, sondern auch Auswärtige.
Um die nötigen juristischen Kenntnisse zu garantieren sollen sowohl für das Präsidium wie auch das Vizepräsidium der beiden Landgerichte und des Obergerichts ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften Bedingung sein, teilte der Regierungsrat mit.