Staatsangestellte im Kanton Nidwalden, die über das Pensionsalter hinaus weiterarbeiten möchten, können das nach dem neuen Personalgesetz tun. Allerdings erhalten sie einen neuen Arbeitsvertrag. Sie können weiterhin in die Pensionskasse einzahlen und so eine höhere Rente erzielen.
Im Gegenzug will der Nidwaldner Landrat, dass Frühpensionierte im Normalfall keine Übergangsrente mehr erhalten. Frühpensionierungen sind ab 60 Jahren möglich.
Diese Regelungen stehen im neuen Personalgesetz, das das Parlament am Mittwoch verabschiedet hat.