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Richterwahl Solothurn-Lebern Nach Verfahrens-Pannen: Noch immer ist kein Richter gewählt

  • Bei der Richterwahl der Amtei Solothurn-Lebern braucht es einen zweiten Wahlgang.
  • Keiner der Kandidaten erreichte am Sonntag das absolute Mehr (6'666 Stimmen).
  • Der zweite Wahlgang findet am 23. September statt.
  • Die Richterwahlen sind von Fehlern der Behörden und einer langen Vorgeschichte geprägt.

Am meisten Stimmen holte der amtierende Richter Markus Zubler (FDP) mit 6181 Stimmen. Rolf Hofer (FDP) kam auf 4601 Stimmen, Carsten Thürk (SVP) auf 1860 Stimmen.

Pikant: Mit Hofer kandidierte auch der Vorgänger des aktuellen Amtsinhabers. Hofer war vor Zubler jahrelang Richter in der Amtei Solothurn-Lebern. Er verzichtete allerdings vor einem Jahr auf eine Kandidatur, weil er glaubte, er könne seine Amtszeit nicht zu Ende führen.

Hintergrund dazu ist eine vermeintliche Regelung, dass auch Laienrichter im Alter von 65 Jahren «pensioniert» werden müssten. Weil sich diese Regel als falsch herausstellte, musste die Wahl wiederholt werden und Hofer kandidierte erneut – gegen den Nachfolger aus der eigenen Partei. Auch dieser hatte gesagt, er würde ja nicht lange im Amt sein, er müsse 2018 aufhören wegen der (vermeintlichen) Altersguillotine. Als sich herausstellte, dass es diese gar nicht gab, entschloss sich Zubler für eine Wiederkandidatur. Von der FDP wurde er offiziell nominiert.

Nun hat der aktuelle FDP-Richter Zubler also mehr Stimmen geholt als sein vermeintlich pensionierter Vorgänger. Allerdings muss die Wahl eben wiederholt werden, weil niemand das absolute Mehr erreicht hat. Das heisst: Das Stimmvolk der Amtei Solothurn-Lebern wird ein weiteres Mal an die Urne gebeten, um diesen einen Richterposten zu besetzen.

Die Vorgeschichte

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  • Lange glaubten die zuständigen Behörden, dass Amtsrichter (Laienrichter) im Kanton Solothurn nur bis ins Alter von 65 Jahren arbeiten dürfen.
  • Diese Altersgrenze schreibt nämlich der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Kantonsangestellte vor.
  • Nur: Der GAV gilt nicht für Laienrichter, wie die zuständige Kommission bereits 2016 herausfand.
  • Allerdings gelangte diese Information nicht zu den zuständigen Behörden, weshalb die Altersgrenze weiterhin galt.
  • Dies hatte zur Folge, dass bei der letzten Wahl der Amtsrichter in der Amtei Solothurn-Lebern (Amtsdauer 2017-2021) einige gewählte Richter mit dem Zusatz «Gewählt bis...» im Amtsblatt publiziert wurden.
  • Die Richter sollten dann auf ihren 65. Geburtstag hin abtreten.
  • Schliesslich deckte ein Amtsrichter selber diesen Fehler auf – nach mehrmonatiger Recherche.

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