Die Ausgangslage: Der Kantonsrat hat im vergangenen Herbst beschlossen, für das Verwaltungsgericht eine zweite vollamtliche Stelle zu schaffen. Anspruch für die Besetzung hat als wählerstärkste Partei die SVP. Das war nicht umstritten. Die zweite vollamtliche Stelle wurde geschaffen, weil das Verwaltungsgericht überlastet ist.
Das Problem: Die SVP hat den Stadt St.Galler Juristen und Kantonsrat Karl Güntzel zur Wahl vorgeschlagen. Die Wahl liegt in den Händen des Kantonsrats. Kritik schlug der Kandidatur Güntzels entgegen, weil dieser mit 66 Jahren zu alt sei, um das Amt zu übernehmen. So argumentiert etwa die SP-Fraktion. Auch aus anderen Fraktionen, insbesondere aus Juristenkreisen, ist Kritik laut geworden. Bei Nachfragen wird deutlich, dass die Art Güntzels nicht gut ankommt. Die SVP habe geeignetere Kandidaten als Güntzel.
Die Wahl : Am Montag war im St. Galler Kantonsrat noch keine Entscheidung gefallen. In zwei Wahlgängen hatte der SVP-Kantonsrat Karl Güntzel das absolute Mehr verpasst. Stattdessen waren etliche Stimmen auf Stefan Zürn entfallen. Zürn ist ebenfalls Mitglied der SVP, war aber nicht offizieller SVP-Kandidat. Im dritten Wahlgang wurde Zürn mit 70 Stimmen zum vollamtlichen Verwaltungsrichter gewählt. Güntzel erzielte lediglich 47 Stimmen.
Das Lobbying: Die SVP wirft den anderen Fraktionen «politische Spiele» vor und erinnert an die Wahl von Eveline Widmer-Schlumpf in den Bundesrat. Das stellen CVP und FDP jedoch in Abrede. Güntzel sei für viele Kantonsräte nicht wählbar gewesen. Weil Zürn in der SVP-internen Ausmarchung auf dem zweiten Platz landete, sei seine Wahl logisch.
Wie man Zürn fraktionsübergreifend positionierte, bleibt unklar. Die SP hat sich als einzige Fraktion auf Zürn geeinigt. Möglich, dass deshalb Gegner von Güntzel in anderen Fraktionen in Zürn eine Chance sahen, um Güntzel zu verhindern.