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Rückzonungen Die Baselbieter Angst vor dem Bauland-Verlust

Rund 30 Gemeinden im Baselbiet haben zu grosse Bauzonen - bis in acht Jahren müssen sie diese reduzieren.

Am 1. Mai dieses Jahres erhielt das Baselbiet die unfrohe Kunde. Der Bund akzeptiere den Richtplan des Kanton Baselland zwar, allerdings nur unter der Auflage, dass der Kanton überprüft, bei welchen Gemeinden im Baselbiet zu grosse Baulandreserven vorhanden sind. Diese Gemeinden müssten das überschüssige Bauland dann auszonen. Was das im Detail für die Gemeinden heisst, darüber hat sie die Baudirektion nun erstmals informiert.

Weil rund 30 Gemeinden im Baselbiet über zu grosse Baulandreserven verfügen, namentlich Orte im Oberbaselbiet und im Laufental, war das Interesse im Info-Anlass des Kantons entsprechend gross. Ebenso wie die Angst der Gemeinden vor Entschädigungsforderungen, und zwar vor solchen in Millionenhöhe. «Die Gemeinden haben diese Befürchtungen an der Veranstaltung klar zum Ausdruck gebracht», sagt Martin Kolb, Leiter des Baselbieter Amts für Raumplanung.

Landbesitzer könnten Gemeinden verklagen

Wenn Gemeinden zu viel Baulandreserven haben und deshalb nun Bauland zurückzonen müssen, verliert das entsprechende Land an Wert. Wegen dieses Wertverlustes könnten Landbesitzer dann möglicherweise gegen die Gemeinden klagen - und so versuchen, Geld für ihr Land zu bekommen.

Einfach sei dies jedoch nicht, sagt Kolb, und macht den Gemeinden Mut: «Es gibt verschiedene Bundesgerichtsentscheide in den letzten Monaten zu diesem Thema. Und man sieht dort das die Anforderungen für Entschädigungen sehr hoch sind.» Konkret müsse das Bauland bereits «erschlossen» sein, also es müssten beispielsweise bereits Leitungen verlegt oder Strassen gebaut worden sein.

Gewinner gibt es keine

Doch egal von welcher Seite man es betrachtet: Bei den Umzonungen, welche auf das Baselbiet zukommen, gibt es keine Gewinner. Entweder verlieren die Landbesitzer über Nacht wertvolles Bauland, oder die Gemeinden müssen hohe Entschädigungen zahlen. Zu rütteln an den Vorgaben des Bundes gebe es allerdings nichts, sagt Kolb. Und auch die Schweizer und Baselbieter Bevölkerung habe in Abstimmungen klar zum Ausdruck gebracht, dass es weniger Zersiedelung wünscht.

Drei Jahre haben die Gemeinden nun Zeit, eine Auslegeordnung zu machen und die effektive Auslastung ihrer Zonen zu prüfen. In einem zweiten Schritt müssen dann jene Gemeinden, welche überdimensionierte Bauzonen haben, diese verkleinern. Das bis spätestens 2027.

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