Die Zahl der betroffenen Personen auf der schwarzen Liste des Kantons St. Gallen hat sich in den letzten zwei Jahren verzehnfacht, die Kosten für die Verlustscheine nehmen weiter zu. Das zeigen Zahlen des Kantons, welche die Nachrichtenagentur Keystone-SDA heute publizierte.
Der Zweck der schwarzen Liste ist unter anderem Abschreckung, dieser ist aber umstritten. 2017 waren im Kanton St. Gallen 994 Personen auf der schwarzen Liste erfasst, Ende 2018 waren es bereits 4162 säumige Prämienzahler. Per 30. November 2019 stehen 9290 Personen auf der schwarzen Liste. Damit hat sich die Zahl in zwei Jahren fast verzehnfacht.
Ein Grund für den rasanten Anstieg 2019 dürfte der automatische Datenaustausch mit den Krankenkassen sein. «Es muss davon ausgegangen werden, dass dies zu einem nochmaligen massiven Anstieg der auf der Liste geführten Personen führen wird», schrieb die Caritas St. Gallen-Appenzell in ihrem letzten Jahresbericht.
Keine Kostensenkung
Die Verlustscheinforderungen sowie die Forderungen aufgrund gleichgesetzter Rechtstitel können durch die Krankenversicherer bei der SVA St. Gallen einmal jährlich zu 85 Prozent geltend gemacht werden.
Die Kosten für die Verlustscheine der säumigen Prämienzahler lagen 2016 bei 15.1 Millionen Franken, 2017 zahlte der Kanton den Krankenkassen 16.7 Millionen Franken und für 2018 stehen 18,6 Millionen Franken zu Buche. Für das ablaufende Jahr liegen die Zahlen noch nicht vor.
SP und Regierung gegen schwarze Liste
Im November 2018 hat der St. Galler Kantonsrat einen Vorstoss der SP-Grünen-Fraktion, der die Abschaffung der schwarzen Liste verlangte, deutlich abgelehnt. Die St. Galler Regierung hatte den Vorstoss unterstützt. Die Zahlungsmoral habe sich nicht verbessert, schrieb die Regierung. Die Kosten für die Verlustscheine der säumigen Prämienzahler hätten trotz der Liste laufend zugenommen.
Die Caritas St. Gallen-Appenzell kritisiert die schwarze Liste scharf. Die Verweigerung der Gesundheitsversorgung widerspreche den Grundsätzen der Menschenwürde und Solidarität und diskriminiere bestimmte Menschengruppen unzulässig. Es entstehe in der Schweiz eine Zweiklassenmedizin.
Neben dem Kanton St. Gallen führen momentan noch sechs weitere Kantone schwarze Listen: Aargau, Luzern, Schaffhausen, Thurgau, Tessin und Zug. Die übrigen Kantone haben das Instrument nie eingeführt oder es, wie zuletzt Graubünden und Solothurn, wieder abgeschafft.