- Der Aargauer Regierungsrat hält an der Schwarzen Liste für säumige Prämienzahler fest.
- Die Schwarze Liste habe durchaus ihre Berechtigung, antwortet die Regierung aktuell auf einen SP-Vorstoss.
- Ein Eintrag auf die Schwarze Liste erfolgt, wenn Versicherte Betreibungen der Krankenkasse nicht fristgerecht bezahlen.
- In solchen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung nur im Notfall.
Die Aargauer SP-Fraktion verlangte in einem Vorstoss die Abschaffung der Schwarzen Liste. Die sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen seien fatal. Der Aargau nehme wie andere Kantone in Kauf, dass die medizinische Grundversorgung nicht mehr für alle gewährleistet sei.
Mehrere Kantone beschlossen in den letzten Monaten, die Liste der säumigen Prämienzahler abzuschaffen. Das Solothurner Kantonsparlament kam im Juli zum Schluss, dass das Instrument seine Wirkung verfehle und die Liste keine abschreckende Wirkung habe.
Die Bündner Regierung liquidierte die Liste Ende Juni. Der Zürcher Regierungsrat verzichtete vor einem Jahr auf die Einführung, und die Basler Regierung tat das schon früher.