Der erneuerte Vertrag garantiere denselben Lohn wie bisher und vereinfache die Zulagenstruktur, heisst es in einer Mitteilung der URh vom Donnerstag. Ausserdem hat dies folgene Auswirkung:
- Die Mitarbeiter verzichten beispielsweise auf überhöhte Zeitgutschriften, bekommen dafür aber weiterhin das GA bezahlt.
- Die Neuverhandlung des Firmenarbeitsvertrages stand neben der Kostenoptimierung, Halbierung der Geschäftsleitung und Verkleinerung der Administration im Zentrum der Sanierung.
Die URh leidet an einem strukturellen Defizit und hat deshalb verschiedene Massnahmen beschlossen. So laufe auch die an der GV vom Mai 2016 bewilligte Aktienkapitalerhöhung erfolgreich. Zudem haben die Kantone Thurgau und Schaffhausen im Dezember zinslose Darlehen gesprochen. «Die Zielsetzungen, um die URh für die Zukunft nachhaltig fit zu machen, sind nun erfüllt», bilanziert die URh.