Der Biber frisst und staut: Der geschützte Biber verursacht immer wieder Schäden. Sei es in der Landwirtschaft, indem er auf Feldern etwa Mais oder Zuckerrüben frisst. Meistens werden die Schäden aber durch umstürzende Bäume verursacht, welche der Biber angefressen hat oder ein Feld wird durch einen Bach überflutet, den ein Biberdamm versperrt.
Nur wenig wird vergütet: Entschädigt werden allerdings nur direkte Biberschäden an Wald und landwirtschaftlichen Kulturen. Diese betrugen im Kanton Solothurn in der Vergangenheit rund 300 Franken im Jahr, im Kanton Aargau rund 3000 Franken. Diese Kosten teilen sich Kantone und Bund. Nicht vergütet werden allerdings Infrastrukturschäden – also etwa, wenn ein Bach bei einem Biberdamm über die Ufer tritt und so Drainageleitungen verstopft. Den Schaden an den Leitungen und allenfalls den überschwemmten Kulturen müssen die Landwirte selber tragen.
Biberdämme entfernen: Dies ist auch im Fall der beiden Aargauer Gemeinden Ober- und Unterlunkhofen so. Eine Biberfamilie staut regelmässig die Alte Jone. Der Bach tritt über die Ufer und überschwemmt Felder, die Bauern bleiben auf den Ausfällen und Kosten sitzen. Sie dürfen in den beiden Gemeinden deshalb mit einer Bewilligung vom Kanton Biberdämme entfernen, wenn die Biber die Alte Jone wieder stauen. Die beiden Gemeinden haben ein Gesuch eingereicht, um die Bewilligung um fünf Jahre zu verlängern.
Höhe der Schäden unklar: Wie hoch die Infrastrukturschäden sind, welche die Biber anrichten, kann Christian Tesini nicht sagen. Er ist beim Kanton Aargau unter anderem zuständig für den Biber. Weil diese Schäden nicht vergütet werden, wird die Schadenssumme auch nicht ermittelt. Sie seien aber «erheblich», ein Vielfaches der für Frass-Schäden vergüteten Summe, meint Tesini.