Die Schlichtungsbehörde Arbeit versucht kleinere Fälle mit einer Streitsumme von bis zu 30'000 Franken zu erledigen, ohne dass ein aufwändiges Gerichtsverfahren eröffnet wird.
Die Behörde entspricht eigentlich dem Friedensrichter. Speziell an ihr ist aber: Neben einem Richter helfen auch je ein Vertreter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite beim Schlichten.
Praxiswissen soll beibehalten werden
Auf diesen Beistand – und damit auf die Entschädigungen – könne man verzichten, so lautet ein Sparvorschlag des Kantonsgerichts. Doch die Gewerkschaften und der Gewerbeverband widersprechen. Gerade im Arbeitsrecht sei es speziell hilfreich, wenn Leute aus der Praxis dabei seien. Diese könnten viel eher taugliche Kompromisse finden. Verzichte man auf die Praktiker, führe das zu mehr, längeren und teureren Gerichtsverfahren.
Der Widerstand kommt früh. Ob der Sparvorschlag des Luzerner Gerichts überhaupt weiterverfolgt wird, muss nun zuerst die Regierung entscheiden.