Ein Kleinstunternehmen, das aus einem Chef, seinem Sohn und einem dritten Mitarbeiter besteht, muss aus Zug fort. Der wirkliche Sitz des Unternehmens sei in Winterthur und die Adresse in der Stadt Zug bloss ein Scheindomizil, urteilt das Zürcher Verwaltungsgericht.
Verdächtig tiefe Mietkosten
Für die Steuerämter des Kantons Zürich und der Stadt Winterthur ist das schon lange ein offenes Geheimnis. Schliesslich gebe das Unternehmen bloss 100 Franken pro Monat für diesen «Hauptsitz» in Zug aus. Damit könne wohl kaum ein Büro gemietet werden.
Die tatsächliche Verwaltung sei in Winterthur – und somit sei auch der Steuersitz dorthin zu verlegen. Dies hätte für den Unternehmer deutlich höhere Steuern zur Folge.
Steuern müssen nachgezahlt werden
Das Gericht fordert, dass der Unternehmer nicht nur in Zukunft mehr Steuern zahlen soll, sondern auch jene Steuern aus der Zeit des Rechtsstreits.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen.