Im Frühjahr 2019 gilt in der Schweiz das neue Asylgesetz. Hauptpunkt dieses neuen Gesetzes: schnellere Asylverfahren. Wer in der Schweiz kein Asyl erhält, soll schneller wieder in sein Heimatland zurückkehren.
Die Asylsuchenden sollen in Zukunft in 18 Bundeszentren in sechs Regionen der Schweiz untergebracht werden. Die Asylbewerber, aber auch die Behörden, Anwälte und andere Fachleute sollen in diesen Zentren unter einem Dach vereint sein.
Der Kanton Zürich sei startklar, meint Sicherheitsdirektor Mario Fehr: «Wir haben drei Bundesunterkünfte in Zürich, Embrach und Rümlang, die Plätze in den Durchgangszentren sind bereit und die Gemeinden machen mit.»
Zürich profitiert von Pionierrolle
Der Kanton Zürich ziehe auch Vorteile daraus, dass die schnelleren Asylverfahren in der Stadt Zürich bereits seit vier Jahren getestet werden, meint Fehr: «Wir praktizieren eigentlich das neue Verfahren bereits.»
Die Zahl der Asylbewerber im Kanton Zürich ist stabil, Ende März waren es 3600. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge und der vorläufig aufgenommenen Personen ist hingegen gestiegen. Insgesamt sind es 11'000 – 800 mehr als Ende September.
Es ist keine einfache Aufgabe, aber der Kanton Zürich und die Gemeinden schaffen das gemeinsam.
Menschen, welche die Gemeinden integrieren müssen. Mario Fehr ist aber zuversichtlich. Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden sei hervorragend.
Wer wie viel bezahlt für die Integration der Flüchtlinge ist zum Beispiel aber noch unklar. Anfangs Woche hat der Bund bekanntgegeben, dass er den Kantonen mehr Geld geben will, um die Flüchtlinge zu integrieren. Die Gemeinden möchten sicher davon profitieren. Auch Mario Fehr davon aus, dass das noch zu Diskussionen führen dürfte.