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Strafrechtsprofessor Martin Killias sitz an einem Tisch
Legende: Martin Killias ist Strafrechtsexperte, er hat sein Büro in Lenzburg. Keystone

Schuldspruch ohne Strafe «Eine Strafbefreiung kann problematisch sein»

Das Aargauer Obergericht hat am Mittwoch einem Vater, dessen zweijähriger Sohn in Reuss ertrank, die Strafe erlassen. Der Vater sei vom Tod seines Kindes schwer betroffen, befanden die Richter einstimmig.

SRF News: Martin Killias, die Richter haben in diesem Fall Artikel 54 StGB angewendet, der eben Straffreiheit bei schwerer Betroffenheit vorsieht. Welches sind typische Fälle, in denen dieser Artikel zum Zug kommt?

Martin Killias: Der typische Fall ist, dass jemand einen Unfall baut und unglücklicherweise jemand dabei ums Leben kommt, der ihm nahe steht, also beispielsweise ein Kind, die Eltern oder die Partnerin. Man findet, dass er genügend bestraft ist. Das ist irgendwie gesunder Menschenverstand. Natürlich hat er einen Blödsinn gemacht, aber das Unglück trifft ihn ganz besonders, weil er jemanden verlor, den er gerne hatte.

Heisst das, dass die Richter in der Regel wirklich auf diesen Artikel 54 StGB eingehen und denjenigen oder diejenige freisprechen?

Freisprechen nicht. Es gibt in diesen Fällen zwar einen Schuldspruch, aber keine Strafe. Es gibt durchaus Situationen, in denen diese Regelung problematisch sein kann und das berücksichtigen die Richter auch. Das ist zum Beispiel, wenn das Verhältnis zum Getöteten oder Verunfallten besonders schlecht war. Wenn man sagen muss, dass der Verantwortliche nicht wahnsinnig traurig ist, dass das passiert ist. Dann gibt es auch Grenzsituationen. Ein Beispiel: Jemand will sich und sein Kind umbringen. Nachdem er das Kind getötet hat, verlässt ihn aber die Energie, um den Suizid zu vollenden oder er überlebt ihn. Hier einfach zu sagen, diesem unglücklichen Menschen ist das Kind gestorben, wir können ihn nicht für den Mord bestrafen, finde ich doch sehr problematisch.

Wie handhaben die Richter solche «problematischen» Fälle?

Es ist wie überall bei solch schwierigen Grenzfällen. Da finden Sie Urteile in diesem oder auch im anderen Sinn.

Wie schwierig ist es denn grundsätzlich für Richter, über diesen Artikel 54 zu bestimmen? Ist das sowieso ein schwammiger Bereich oder gibt es hier ganz klare Definitionen?

Nein, die gibt es eben nicht. Die Richterin oder der Richter hat hier grosses Ermessen. Und ich denke, das ist richtig, weil gerade das Beispiel des Doppelsuizids ist ein schwieriger Grenzfall, bei dem man nicht einfach eine Regel setzen kann. Auch muss man im Einzelfall berücksichtigen können, wenn das Verhältnis zum Verunfallten schwierig war. Einfach zu sagen: Bis zu diesem Verwandtschaftsgrad gibt es Strafbefreiung und danach nicht mehr, das kann es nicht sein.

Was beobachten Sie: Sind die Gerichte eher restriktiv oder grosszügig mit der Strafbefreiung bei schwerer Betroffenheit?

Ich denke, im Gesamten eher grosszügig. Das ist mein Eindruck, ich kann das statistisch aber nicht belegen.

Das Gespräch führte Wilma Hahn.

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