Das Kantonsgericht in Liestal hatte am Mittwoch über ein ganzes Bündel an Beschwerden zum Schulweg von Kindern in den Gemeinden Diegten, Eptingen und Tenniken zu richten. Diese Gemeinden legten vor einigen Jahren ihre Schulen zusammen und bündelten sie an wenigen Standorten. Anfänglich holten die Schulbehörden die Kinder aus den Nachbargemeinden mit einem Schulbus ab. Die Einstellung dieses Dienstes 2016 löste eine Beschwerden-Flut aus.
Eltern gegen Schulbehörden
Die Schulbehörden schlugen nämlich vor, dass die Kinder künftig mit dem öffentlichen Bus anfahren sollen, das U-Abo würde ihnen erstattet. Doch Eltern - primär aus Eptingen - wehrten sich vehement gegen diese Idee und fochten den Entscheid an. Das Kantonsgericht hatte nun zu klären, ob es Primarschülern und auch 4- bis 6-jährigen Kindergartenschülern grundsätzlich zumutbar sei, das öffentliche Verkehrsmittel für den Schulweg zu benutzen.
Ja, urteilten die fünf Kantonsrichter einstimmig, das sei zumutbar. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Schulbehörden ausreichend Begleitpersonen organisierten. Diese müssten die Kinder an der Busstation abholen und während der Busfahrt betreuen. Wie viele Begleitpersonen dazu nötig seien, dazu äusserte sich das Gericht nicht. Allerdings gab es den Behörden den Tipp mit, bei den Begleitpersonen nicht zu sparen, um nicht eine neue Beschwerdeflut auszulösen.
Unrealistische Maximaldauer des Schulwegs
Ganz als Verlierer haben die Beschwerdeführer den Gerichtssaal indes nicht verlassen. Die Gemeinde Eptingen muss bei ihrem Erlass zur Maximallänge des Schulwegs - 1,75 Kilometer oder 30 Minuten pro Weg - nochmals über die Bücher. Das sei völlig unrealistisch, taxierte das Gericht diese Zahlen, kleine Kindern könnten niemals ein solches Tempo anschlagen beziehungsweise solche Distanzen zurücklegen.
Die Beurteilung der Zumutbarkeit des Schulweges hat auch finanzielle Auswirkungen. Grundsätzlich sind nämlich die Schulbehörden dafür verantwortlich, dass alle Kinder in nützlicher Frist ihre Schulen erreichen können. Hat die Schule keinen Schulbus und ist der Schulweg unzumutbar lange, müssen die Schulbehörden die Eltern entschädigen, die ihre Kinder zur Schule oder Busstation fahren - und zwar pro Kilometer. Daher haben Schulbehörden ein Interesse an einem möglichst langen zumutbaren Schulweg.