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Schutz der Privatsphäre Drohnen auch in Basel unter Beschuss

Nachdem mehrere Gemeinden in Baselland Drohnen im Wohngebiet verbieten, keimt diese Idee auch in der Stadt auf.

Eine Drohne, die direkt über der eigenen Terrasse kreist und dabei wahrscheinlich Aufnahmen macht. Dies erlebte die Grüne Grossrätin Michelle Lachenmeier und nervte sich. «Es stört mich, wenn ich in meiner Privatspähre quasi ausspioniert werde», sagt sie und stellt darum eine schriftliche Anfrage an die Basler Regierung. «Ich will wissen, ob es zum Beispiel möglich wäre, dass man Drohnen im Wohngebiet nur mit einer speziellen Bewilligung steigen lassen kann».

Bereits jetzt sind Drohnen, die über 30 Kilogramm wiegen, bewilligungspflichtig. Lachenmeier will nun wissen, ob man diese Bewilligungspflicht auch auf die kleineren Drohnen ausweiten kann. Denn die Meisten von ihnen sind mit Kameras ausgestattet und können ungehindert Fotos und Videos machen. «Was dann mit diesen Aufnahmen geschieht, weiss niemand», sagt Lachenmeier.

Wackliges Verbot in Gemeinden

Ein Drohnenverbot ist in einigen Baselbieter Gemeinden bereits Realität. So darf man beispielsweise in Reinach keine Drohnen im Wohngebiet fliegen lassen. Es sei denn, man hat eine Bewilligung. Und diese werde jeweils sehr genau geprüft, sagt Gemeindepräsident Melchior Buchs.

«Natürlich geben wir unser Einverständnis, wenn es sich um eine Hochzeit handelt oder jemand Vermessungen durchführen muss. Aber einfach so zum Spass eine Drohne fliegen lassen, das geht nicht.» Es gehe darum, die Leute und ihre Privatsphäre zu schützen.

Luftfahrtrecht ist Bundesrecht und Drohnen gehören auch zum Luftfahrtrecht. Gemeinden können da nichts mitbestimmen.
Autor: Urs Holderegger Bundesamt für Zivilluftfahrt

Was aber, wenn jemand dieses Verbot vor Gericht anficht? Dann habe die Gemeinde wahrscheinlich wenig Chancen, das Verbot auch durchzuziehen, sagt Urs Holderegger, Leiter der Medienstelle des Bundesamts für Zivilluftfahrt BAZL. Denn: «Luftfahrtrecht ist Bundesrecht und Drohnen gehören auch zum Luftfahrtrecht. Gemeinden können da nichts mitbestimmen.»

Anders sieht es bei den Kantonen aus. Hier gibt es einen Passus im Gesetz, wonach die Gemeinden Spezialregelungen aufstellen können. «Um dies zu erreichen braucht man allerdings eine sehr gute Begründung», relativiert Holderegger.

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