- Die Luzerner Kantonsregierung lehnt die Gesetzes- sowie die Verfassungsinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» ab, die einen besseren Schutz der Kulturlandschaft verlangen.
- Sie seien unnötig, findet der Regierungsrat in der am Freitag veröffentlichten Botschaft. Weil er aber die Anliegen der Initianten grundsätzlich teile, präsentiert er einen Gegenentwurf.
- Dafür sollen vier neue Bestimmungen ins Planungs- und Baugesetz aufgenommen werden. So soll etwa die Erhaltung des Kulturlandes ausserhalb der Bauzone festgehalten werden.
Die Verfassungsinitiative, für die 6510 Unterschriften zusammen kamen, will das Kulturland bestmöglich schützen und vor der Zersiedelung bewahren. Die Gesetzesinitiative, die 5840 Personen unterschrieben, verlangt die Änderung des Planungs- und Baugesetzes. Fruchtfolgeflächen müssten etwa in den Zonenplänen der Gemeinden klar erkenntlich eingetragen werden.
Nach Ansicht der Luzerner Regierung nehmen die Argumente der Initianten Bezug auf eine Ausgangslage, die heute nicht mehr bestehe. Zudem würden die Initiativen eine zweckmässige Raumplanung verhindern. Sie führten gar zu einer weiteren Zersiedelung, weil sie verunmöglichten, dass die Entwicklung dort stattfände, wo die nötige Infrastruktur vorhanden sei.
Weichere Schutzbestimmungen
Da die Regierung die Anliegen der Initiativen aber grundsätzlich teile, unterbreitet sie dem Kantonsrat einen Gegenentwurf. Vier neue Bestimmungen sollen ins Planungs- und Baugesetz aufgenommen werden. So soll etwa die Erhaltung des Kulturlandes ausserhalb der Bauzone festgehalten werden.
Eine neue Bestimmung soll regeln, das abgetragener Boden zu erhalten sei und in seiner Fruchtbarkeit nicht beeinträchtigt werden darf. Und schliesslich will die Regierung Vorgaben über die Anordnung und Gestaltung der Bauten, Anlagen und Nutzungen erlassen, die ausserhalb der Bauzonen zulässig sind.