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Schutz für Berner Spezialität Berner Zungenwurst darf nur noch im Kanton Bern produziert werden

Die traditionelle Berner Spezialität ist nun schweiz- und europaweit umfassend vor Nachahmungen geschützt.

Sie gehört zu jeder guten Berner Platte: die Zungenwurst. Nun hat das Bundesamt für Landwirtschaft die Bezeichnung Berner Zungenwurst als geschützte geographische Angabe in das Eidgenössische Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben eingetragen, wie es am Donnerstag mitteilte. Die Zungenwurst darf somit nur noch im Kanton Bern produziert werden.

Der Verein Berner Zungenwurst setzte sich stark für diesen Schutz ein. Laut Vereinspräsident Adrian Gygax war das dringend nötig: «Was passiert, wenn ein Detailhändler plötzlich eine Berner Zungenwurst in Polen produzieren will? Das haben wir nun verhindert.»

Früher war Zunge drin

Die Berner Zungenwurst ist eine heiss geräucherte Brühwurst aus Schweine- und Rindfleisch, die gekocht oder gebraten und heiss oder kalt auf den Tisch kommt. Der Name erklärt sich damit, dass die Wurst früher tatsächlich Zunge enthielt. Das Berner Kochbuch aus dem Jahr 1835 notiert, dass «zwei bis drei Schweinszünglein» als Zutaten verwendet werden.

Der Name ist geblieben, die Rezeptur der Berner Zungenwurst enthält jedoch heute keine Zunge mehr, sondern wird hauptsächlich aus Schweinefleisch, Speck und Schwarte, Rindfleisch sowie Gewürzen hergestellt.

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