Die Ausgangslage: Der Bund schreibt den Kantonen vor, dass sie ihre Kulturgüter schützen müssen. Das gilt auch für den Fall bewaffneter Konflikte oder Katastrophen. Die Kulturgüter umfassen zum Beispiel Bibliotheken, Archive, Museen und Baudenkmäler wie Kirchen und Klöster.
Das Projekt: Mit der «Neuorganisation Kulturgüterschutz» werden die Vorgaben umgesetzt. Damit soll das kulturelle Erbe des Kantons Thurgau im Ernstfall geschützt werden. Nun liegt ein Bericht für die Sicherstellung des Kulturgüterschutzes vor.
Die Umsetzung: Das Konzept sieht drei Massnahmen vor. Erstens steht ein Expertenteam bei einer Katastrophe den Einsatzkräften beratend zur Seite. Zweitens wird für besondere und bedeutende Kulturgüter ein Notfallplan erstellt. Drittens erhält die Fachstelle Kulturgüterschutz eine bis 2019 befristete 60-Prozent-Stelle, um das Vorhaben umzusetzen. Das Projekt kostet für die kommenden drei Jahre rund 260'000 Franken.