Aktuell besteht keine Rechtsgrundlage, die es dem Kanton erlauben würde, Auflagen für die Haltung von Bienen zu machen. Das Berner Kantonsparlament, der Grosse Rat, überwies im Juni 2015 einen Vorstoss für Schutzzonen.
Im Landwirtschaftsgesetz soll nun festgelegt werden, dass der Regierungsrat die Imkerei durch Verordnung gebietsweise beschränken kann. Die entsprechende Gesetzesänderung geht nun bis Ende September in die Vernehmlassung.
Notfalls Verbote
Konkret könnte die Regierung in einer Kernzone nur Bienen der Belegstation zulassen, in einer erweiterten Zone nur Tiere der gleichen Rassenlinie. «Einem Imker könnte es notfalls auch verboten werden, andere Bienenrassen in diesen Gebieten aufzustellen», sagt der bernische Bienenkommissär Walter Gasser auf Anfrage.
Seit 2009 muss jeder Bienenstand im Kanton Bern registriert werden. Derzeit gibt es nach Informationen auf der Homepage des Amtes für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern rund 4800 Bienenstände mit etwa 26'000 Völkern im Kanton Bern. Diese werden durch rund 3500 Imkerinnen und Imker betreut.