In Nidwalden soll das Gesetz so angepasst werden, dass Bauernhöfe ihren Gewerbestatus nicht verlieren. Das hat der Landrat beschlossen.
Grund dafür sind Änderungen des Bundes. Diese setzen die Mindestgrösse eines landwirtschaftlichen Gewerbes herauf.
Ohne die Anpassungen des Kantons würden 20 bis 30 der rund 300 Bauernhöfe in Nidwalden ihren Gewerbestatus verlieren.
Einfluss auf Hofübergabe
Gilt ein Hof nicht mehr als Gewerbe, so hat dies Einfluss auf die Übergabe eines Betriebes – genauer auf dessen Besteuerung. Zur rechtlichen Sicherung von Familienbetrieben und um die Administration schlank zu halten, beantragte die Regierung dem Landrat eine Totalrevision des Gesetzes.
Der Landrat genehmigte dies einstimmig. Das Gesetz soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Strassensanierung für 4 Millionen
Auch Thema war die Kantonsstrasse Lopper Nord. Diese ist in schlechtem Zustand. Der Nidwaldner Landrat hat deshalb eine Sanierung einstimmig gutgeheissen. Diese kostet den Kanton über vier Millionen Franken.