Elf Kirchenparlamente haben bereits zugesagt, am Dienstagnachmittag hat auch die Zürcher Synode (das Kirchenparlament) Ja gesagt: Ab 1. Januar 2019 gilt der neue Informationsaustausch zwischen 19 Deutschschweizer Kantonen und dem Tessin.
Eine wichtige Gesetzesänderung um Missbrauch zu verhindern
Damit ist möglich, was bis jetzt verboten war: Neu dürfen die Landeskirchen über die Kantonsgrenzen hinaus andere Gemeinden über heikle Personaldaten informieren. Wenn zum Beispiel ein Pfarrer Jugendliche sexuell belästigt hat.
Eine enorm wichtige Gesetzesänderung, sagt Thomas Schaufelberger, verantwortlich für das neue Ausbildungskonzept, welches auch den Informationsaustausch regelt. «Kinder und Jugendliche sollen einen Ort finden, wo sie etwas über das Leben und den Glauben lernen können.» Die reformierte Kirche soll ein sicherer Ort sein, für alle Menschen.