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Pilotprozess wegen Pyro
Aus Schweiz aktuell vom 31.03.2017.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 49 Sekunden.
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Bundesanwaltschaft ermittelt 10 Jahre Stadionverbot für Pyro-Werfer

Mehrere Spreng- und Rauchkörper gezündet: Bundesanwaltschaft erhebt erstmals Anklage wegen Gewalt in Sportstadien.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesanwaltschaft (BA) klagt einen 23-jährigen Fussballfan an, der im Februar 2016 während des Spiels des FC Luzern gegen den FC St. Gallen im Stadion mehrere Spreng- und Rauchkörper gezündet hat.
  • Die BA erklärt ihre Zuständigkeit für das Strafverfahren mit der «Art der Sprengkörper und dem Vorsatz, das explosive Material an einem Ort zu verwenden, an dem eine konkrete Gefährdung für Menschen und Gegenstände in Kauf genommen werden muss».
  • Dem mutmasslichen Täter droht eine Freiheitsstrafe von bis zu maximal zehn Jahren oder eine Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen.
  • Die Swiss Football League (SFL) hat bereits ein Stadionverbot von 10 Jahren ausgesprochen.

Die Vorwürfe lauten auf mehrfache Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, schwere Körperverletzung, mehrfache Sachbeschädigung, begangen aus Anlass einer öffentlichen Zusammenrottung sowie mehrfache Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz.

Aufs Spielfeld geworfen

Dem jungen Schweizer war es gelungen, pyrotechnische Gegenstände ins Stadion zu schmuggeln. Bilder von Überwachungskameras zeigten, dass er die Spreng- und Rauchkörper auf das Spielfeld geworfen hatte. Dabei habe er in Kauf genommen, dass Personen zu Schaden kommen und Schäden an der Einrichtung und am Rasen entstehen, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit.

Strafrecht ist kein Rosinen picken
Autor: Andre Marty Sprecher, Bundesanwaltschaft

Dies sei tatsächlich eingetroffen: Eine Person aus dem benachbarten Sektor sei bei dieser Aktion nachhaltig verletzt worden.

Zuhause 100 Kilogramm Pyromaterial

Bei der Hausdurchsuchung im Kanton Appenzell Ausserrhoden fand die Polizei rund 100 Kilogramm pyrotechnisches Material, wie die Kantonspolizei Luzern im März 2016 bekanntgab. Die Luzerner Staatsanwaltschaft leitete damals eine Untersuchung wegen Körperverletzung, Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz und Sachbeschädigung ein.

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BA-Sprecher: «Was strafrechtlich relevant ist, wird verfolgt»
Aus News-Clip vom 31.03.2017.
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Konkrete Gefährdung für Menschen

Die BA erklärt nun ihre Zuständigkeit für das Strafverfahren mit der «Art der Sprengkörper und dem Vorsatz, das explosive Material an einem Ort zu verwenden, an dem eine konkrete Gefährdung für Menschen und Gegenstände in Kauf genommen werden muss».

«Es ist sicher ein Pilotverfahren, dass zeigen soll, ob das Bundesstrafgericht diese Sicht der Bundesanwaltschaft teilt», sagt der BA-Sprecher Andre Marty. «Das heisst, wenn in einem Stadion Sprengkörper zum Einsatz gelangen, dann ist die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft gegeben.»

Wieso gerade dieses Spiel?

Es ist nicht die erste Knall- und Rauchpetarde in einem Stadion. Wieso also gerade dieses Spiel vom Februar 2016? «Strafrecht ist kein Rosinen picken», sagt Marty, «Es geht darum, dass was strafrechtlich relevant ist, auch verfolgt wird. Hier haben die Beweismittel vorgelegen.»

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Philippe Guggisberg (SFL) zur Anklage der BA
Aus News-Clip vom 31.03.2017.
abspielen. Laufzeit 49 Sekunden.

Die Swiss Football League (SFL) begrüsst das Vorgehen der BA. «Es ist das gemeinsame Ziel der SFL und der Strafermittlungsbehörden, dass wir fehlbare Personen identifizieren und dann der Justiz zuführen», sagt SFL-Sprecher Philippe Guggisberg. In diesem Fall hat die SFL zusammen mit dem Club bereits reagiert und ein 10-jähriges Stadionverbot ausgesprochen.

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