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Entschädigungsfonds für Asbest-Opfer
Aus Rendez-vous vom 19.12.2016. Bild: Keystone
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Fonds für Asbest-Opfer 100 Millionen für nichtberufsbedingte Erkrankungen

Wer nach 2006 an einem einschlägigen Tumor erkrankt ist, wird künftig finanziell und psychologisch unterstützt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es wird ein Fonds mit 100 Millionen Franken geschaffen. Daraus werden aufgrund von Asbest erkrankte Personen entschädigt, die nicht berufsbedingt mit Asbest in Kontakt gekommen sind.
  • Mesotheliome (asbestbedingte Tumore) sind von anderen Krebserkrankungen unterscheidbar.
  • Der Fonds wird durch die Firmen geäufnet, die Asbest verarbeitet haben. Auch die Versicherungsbranche und die Bahnunternehmen beteiligen sich. Die Maschinenindustrie und die Bauwirtschaft verhandeln noch über eine Beteiligung.
  • Pro Jahr werden etwa 20 bis 30 Personen aus diesem Fonds entschädigt Es sind Personen, die etwa neben einer Asbest-versuchten Baustelle wohnten oder Asbest-verseuchte Kleider gewaschen haben.
  • In der Schweiz wurde die Verwendung von Asbest 1990 verboten.

Gegenwärtig erkranken in der Schweiz noch jährlich etwa 120 Personen an den Folgen des Kontaktes mit Asbest. Nicht alle Betroffenen sind genügend versichert. Deshalb hat Bundesrat Alain Berset im letzten Jahr einen Runden Tisch eingesetzt. Aus diesem resultiert nun ein Fonds im Umfang von 100 Millionen Franken für die Asbest-Opfer.

Asbest wurde einst als Wunderfaser bezeichnet, weil es so hitzebeständig ist und vielseitig eingesetzt werden konnte. Erst später erkannte man, dass Asbest sehr gefährlich ist und dass die Fasern in der Lunge einen quälenden Erstickungstod bringen.

Entschädigung der nichtberuflich Geschädigten

Menschen, die beruflich mit Asbest in Kontakt kamen, werden wie bis anhin von der Unfallversicherung entschädigt. Von dem neuen Fonds profitieren 20 bis 30 Personen pro Jahr, die wegen Asbest an einem bösartigen Tumor erkrankt sind und dem Stoff nichtberuflich ausgesetzt waren.

Sie lebten etwa neben einer Baustelle, die Asbest verseucht war oder mussten Kleider, die Asbest verseucht waren, waschen. Sie sollen eine einmalige Genugtuung von 118‘000 Franken erhalten. Es wird neu eine Stiftung gegründet, die diesen Fonds verwaltet. Die Betroffenen müssen belegen, dass die Krankheit wegen Asbest ausgelöst wurde.

Freiwillige Einlagen in den Asbest-Opfer-Fonds

In erster Linie bezahlen die Firmen in den Fonds ein, die Asbest verarbeitet haben, und dann auch die Versicherungsbranche und die Bahnunternehmen. Mit der Maschinenindustrie und der Bauwirtschaft laufen die Gespräche noch.

Es sind alles freiwillige Verpflichtungen. Bereits zugesagt sind rund 30 Millionen Franken. Der Start des Fonds ist damit gesichert.

Kantonale Gebäudeversicherungen machen nicht mit

Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger, der diesen Runden Tisch geleitet hat, hätte gerne auch die Kantone in Pflicht genommen, da die kantonalen Gebäudeversicherungen indirekt eine Mitverantwortung zu tragen haben. Wegen der jeweiligen kantonalen Brandschutzvorschriften wurde nämlich Asbest in den sechziger und siebziger Jahren so oft verwendet. Die kantonalen Gebäudeversicherungen aber machen beim Fonds nicht mit.

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