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Bedingt für NDB-Mitarbeiter
Aus Tagesschau vom 23.11.2016.
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Datenklau beim NDB 20 Monate bedingt für Ex-Computerexperten

Ein Computerexperten, der im Nachrichtendienst des Bundes (NDB) grosse Mengen an geheimen Daten gestohlen hat, ist zu 20 Monaten bedingt verurteilt worden. Der zuständige Staatsanwalt forderte fünf Jahre Haft.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein ehemaliger Informatiker im Nachrichtendienst des Bundes NDB ist am Bundesstrafgericht in Bellinzona zu 20 Monaten Freiheitsstrafe bedingt auf drei Jahre veruteilt worden.
  • Das Gerichtet erachtet ihn für schuldig des «qualifizierten politischen Nachrichtendienstes». Vom Vorwurf das Amtsgeheimnis verletzt zu haben, wurde er aber freigesprochen.
  • Der Informatiker hat grosse Mengen von geheimen Daten kopiert und zu sich nachhause geschafft.
  • Als er ein Nummernkonto bei einer Bank eröffnen will und erwähnt, dass er eine Million Franken wegen eines Datenverkaufs erwartet, fliegt er auf.
  • Der zuständige Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren, die Verteidigung einen Freispruch.
  • Der Verurteilte bleibt in psychiatrischer Behandlung. Darum wurde das Strafmass wesentlich vermindert

Ein 48-jähriger Informatiker, der beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) 2012 umfangreiche Daten entwendet hat, ist zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwanzig Monaten verurteilt worden.

Der 48-Jährige hat sich in den Augen des Gerichts des politischen Nachrichtendienstes schuldig gemacht. Vom Vorwurf der versuchten Verletzung der Amtsgeheimnisses wurde er dagegen freigesprochen. Die Freiheitsstrafe von zwanzig Monaten ist bedingt bei einer Probezeit von drei Jahren.

Die nun sanktionierten Taten hätten ein sehr hohes Gefährdungspotenzial für die Eidgenossenschaft gehabt, sagte der Richter in seinem Urteil. «Der Datendiebstahl hätte gravierende Konsequenzen haben können.»

Weiter in psychiatrischer Behandlung

Gleichzeitig erkannte der Richter die verminderte Schuldfähigkeit des derzeit in Therapie befindlichen Informatikers an. Deshalb wurde das hypothetische Strafmass von sechzig Monaten nun um zwei Drittel reduziert, womit es nun bei zwanzig Monaten liegt. Der 48-Jährige soll sich auf Geheiss des Gerichts auch weiterhin einer psychiatrischen Behandlung unterziehen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren beantragt, die Verteidigung hatte dagegen für einen Freispruch plädiert.

507 Gigabyte Daten

Der Datenbankspezialist des NDB stahl im Frühjahr 2012 Datenmengen von rund 507 Gigabyte. Es soll sich dabei um «geheime, klassifizierte und besonders schützenswerte Daten» gehandelt haben. Zum Zeitpunkt seines Handelns war der Beschuldigte krankgeschrieben, betrat allerdings trotzdem sein Bürogebäude.

Für die gestohlenen Datensätze soll der Beschuldigte bereits Offertschreiben verfasst haben, die er an «ausländische Parteien oder Organisationen» verschicken wollte. Zur Abwicklung des geplanten «Daten-Deals» vereinbarte der Angeklagte ein Beratungsgespräch bei einer Bank in Bern, um ein Nummernkonto zu eröffnen. Dabei wurde der Diebstahl entlarvt.

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