Angeklagt waren ein Leutnant, der einen falschen Befehl gegeben hatte sowie zwei Panzerfahrer. Einer der Fahrer bremste zu spät, der andere hatte Drogen konsumiert. Alle drei müssen laut dem Schuldspruch nur die Gerichtskosten in Höhe von 850 Franken übernehmen. Von einer Bestrafung sieht die Militärjustiz ab.
26 Verletzte
Am 9. November 2010 waren auf dem Gelände des Waffenplatzes Bure (JU) drei Piranha-Radschützenpanzer ineinander geprallt. Der Auffahrunfall ereignete sich bei einer Verschiebung. Beim Einbiegen in eine unbefestigte Strasse wurde viel Staub aufgewirbelt und drei Panzer fuhren in der Folge ineinander, weil sie zu dicht aufeinander aufgeschlossen hatten.
Bei den Kollisionen wurden 26 Armeeangehörige verletzt, einer musste wegen eines Schädelbruchs ins Spital gebracht werden. Andere Soldaten erlitten Frakturen oder Quetschungen an Rücken, Beinen oder im Gesicht sowie Hirnerschütterungen. Der Schaden an den drei Piranha-Radpanzern betrug fast eine halbe Million Franken.
Zu schnell, zu dicht, zu staubig
Der Unfallverursacher hielt laut der Anklageschrift einen Abstand zum vorderen Fahrzeug von 30 Metern. Der Leutnant hatte aber den Befehl gegeben, bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h einen Abstand von 10 Metern zum vorderen Fahrzeug einzuhalten. Bei dieser Geschwindigkeit beträgt der Bremsweg der Panzer jedoch mindestens 58 Meter.
Der Zugführer wurde wegen Gefährdung von Untergebenen und fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen.
Der Unfallverursacher habe «nicht sofort und massiv bis zum Stillstand abgebremst». Darum wurde er der fahrlässigen Körperverletzung und des fahrlässigen Missbrauchs und Verschleuderung von Material schuldig gesprochen.
Ein zweiter Fahrer konnte seinen Panzer zwar ohne Kollision brüsk anhalten. Er wurde aber angeklagt, weil er «wissentlich und willentlich» Ecstasy, Kokain und Cannabis drei Tage vor der Übung konsumiert hatte. Weil in der Armee ein generelles Verbot von Drogen und Alkohol gilt, wurde der Fahrer wegen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften schuldig gesprochen. Vom Vorwurf des Fahrens in fahrunfähigem Zustand und des unbefugten Konsums von Betäubungsmitteln wurde er jedoch freigesprochen.