Schweiz - Ab 1. Juli muss im Tessin die Burka im Schrank bleiben – vorerst
Das Bundesgericht hat zwei Gegner des Burka-Verbots im Kanton Tessin abblitzen lassen. Das Gericht verweigerte zwei Rekursen eine aufschiebende Wirkung. Nun kann das Gesetz fristgerecht in Kraft treten. Über den Rekurs-Inhalt selbst muss das Gericht noch entscheiden.
Die am Bundesgericht hängigen Beschwerden richten sich gegen das Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum und das revidierte Gesetz über die öffentliche Ordnung. In der Sache selbst muss das Bundesgericht noch entscheiden.
Mit der Ablehnung der aufschiebenden Wirkung kann das Gesetz, wie von der Regierung ursprünglich festgelegt, am 1. Juli in Kraft treten.
Die Tessiner Bevölkerung hatte 2013 eine Initiative zum Verbot der Vollverschleierung angenommen. Untersagt wird damit unter anderem das Tragen von Ganzkörperschleiern (Burka) oder Gesichtsschleiern (Niqab) im öffentlichen Raum.
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