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Ab Oktober Zwangswerbung im zeitversetzten TV kommt

  • Ab dem 4. Oktober muss beim Überspulen von Werbeblöcken Reklame erduldet oder mehr bezahlt werden.
  • Diese Zwangswerbung gilt beim zeitversetzten TV von deutschsprachigen Privatsendern.
  • Die Preisgestaltung der Aufpreise ist noch nicht bekannt.
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Archiv: Werbung im Wandel
aus Kontext vom 22.04.2021. Bild: Unsplash / Angel Origgi
abspielen. Laufzeit 49 Minuten 55 Sekunden.

Laut der Mediengruppe CH Media, welche mehrere Fernsehsender betreibt, wird den Zuschauenden eine dreiteilige Werbung beim Vorspulen angezeigt. Als Erstes wird zu Beginn des Replay-Programms ein Werbespot von 5 bis 7 Sekunden abgespielt, wie es bereits von Video-Plattformen bekannt ist.

Welche Sender sind dabei?

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Betroffen von der Zwangswerbung sind fast alle Sender der folgenden Mediengruppen:

  • RTL Deutschland (RTL, Vox, Nitro, RTLZWEI)
  • Seven.One Entertainment Group (ProSieben, SAT.1, Kabel Eins, ProSieben Maxx, SAT.1 Gold, Sixx, Puls 8)
  • CH Media (TV24, TV25, S1, 3+, 4+, 5+, 6+, 7+/Nick Schweiz)

Ab der zweiten Jahreshälfte 2023 kämen weitere TV-Sender wie TeleZüri, TeleBärn, Tele1, Tele M1, TVO und Swiss1, Super RTL und NTV hinzu.

Wird während des Live- oder Replay-Modus die Pausetaste gedrückt, erscheint vorher und nachher eine statische Display-Werbung. Zuletzt kommt ein Werbeblock mit zwei bis drei Spots von maximal 130 Sekunden, wenn die Zuschauerinnen und Zuschauer den längeren Werbeblock überspulen möchten.

Unbekannte Aufpreise

Wer diese erzwungene Reklame nicht möchte, muss künftig mehr bezahlen. Mit diesem Aufpreis könne aber ebenso direkt ans Ende des Werbeblocks gesprungen werden. Das funktioniert mithilfe von neuen Markierungen, welche die Sender in den elektronischen Programmführer einfügen.

Fernbedienung auf unscharfen Fernseher gerichtet
Legende: Ab anfangs Oktober muss in Privatsendern wieder Werbung geschaut werden. Imago/Cavan Images

Wie teuer diese Zusatzgebühren werden, wollen die Telekomunternehmen noch nicht bekannt geben. Gemäss CH Media liege die Preisgestaltung bei den Verbreitern, zu denen beispielsweise Swisscom, Salt und Sunrise gehören. Dementsprechend kann mit Preisvariationen gerechnet werden.

Neue Zielgruppe für Werbebranche

Profiteure dieser neu geschaffenen Möglichkeit ist die Werbebranche, welche eine neue attraktive Zielgruppe und damit zusätzliche Reichweiten erreichen kann.

Aufgrund der relativ kurzen Dauer der Werbeeinblendung profitieren die Replay Ads jeweils von einer exklusiven Platzierung und erzeugen damit Aufmerksamkeit beim TV-Publikum.
Autor: Goldbach Group

Da die Werbung nun nicht mehr übersprungen werden kann, erhält sie mehr Aufmerksamkeit und kann deshalb teurer verkauft werden als bisherige Reklame.

Öffentlich-rechtliche Sender nicht inkludiert

Nicht alle Sender machen mit: Programme der SRG, ARD, ZDF, ORF oder französischsprachige Sender bleiben aussen vor. Somit gibt es beim Überspulen ihrer Werbeblöcke keine Zwangsreklame.

Allerdings könne sich dies bald ändern, denn auch die SRG spielt mit dem Gedanken, eine Zwangswerbung einzuführen.

Hierzu laufen aktuell ergebnisoffene Gespräche.
Autor: Edi Estermann SRG-Sprecher

Ein Beitritt zur Branchenvereinbarung werde in Betracht gezogen, doch die laufenden Gespräche seien noch ergebnisoffen, meint der SRG-Sprecher Edi Estermann.

Keine Jubel bei Telekomfirmen

Die Schweizer Telekomfirmen befürchten, dass nun der Ärger der Kunden über die Zwangswerbung oder die Zusatzgebühren bei ihnen hängen bleibt, wie ein Branchenvertreter sagte. Bisher beklagten die Privatsender, dass durch das Überspringen der Werbung ihre Haupteinnahmequelle beeinträchtigt wird. Die bisherige Entschädigung fürs zeitversetzte Fernsehen sei durch die Telekomanbieter zu gering, kritisierten bislang die TV-Sender.

Dieser Vorwurf wurde von den Telekomanbietern stets zurückgewiesen. Der Einnahmeverlust bei der TV-Werbung sei auf die Konkurrenz durch die Onlinenutzung zurückzuführen.

Bisheriger Kompromiss

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Nach einem langen Streit um das zeitversetzte Fernsehen konnten die TV-Sender, Telekomfirmen und Verwertungsgesellschaften einen Kompromiss finden. Der sogenannte «Gemeinsamen Tarif 12» (GT12), in welchem die umstrittenen Entschädigungen geregelt sind, wurde mehr als verdreifacht.

Eigentlich hätte er schon Anfang Januar in Kraft treten sollen, wurde aber wegen technischer Probleme auf den Herbst verschoben.

Laut einer Studie des Internetvergleichsdienstes Comparis seien mehr als die Hälfte Replay-Nutzenden bereit, zeitversetztes Fernsehen mit Zwangswerbung zu verwenden. Die Mitte August durchgeführte Umfrage zeigte aber, dass bisher nur 48 Prozent der befragten Personen die Werbung mit der Rückspulfunktion überspringt.

Der Werbevermarkter Goldbach Media zeigt sich dennoch zuversichtlich. Anhand erster Anfragen von Auftraggeberinnen und Auftraggebern sowie einer Akzeptanzstudie sei man optimistisch, dass die neue Werbeform im ganzen Markt gut ankomme.

SRF 4 News, 13.09.2022, 16:00 Uhr;

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