Der Thurgauer Grosse Rat kann neu über Geschäfte bis zu sechs Millionen selbstständig entscheiden – sofern es sich um eine einmalige Ausgabe handelt. Höhere Beträge kommen automatisch vors Volk. Ausgaben über neu zwei Millionen Franken unterliegen dem fakultativen Referendum.
Erhöhung Ausgabengrenze Regierung und Parlament
Kanton Thurgau: Verfassungsänderung zur Anpassung der Finanzkompetenzen
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JA
50'615 Stimmen
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NEIN
38'098 Stimmen
Auch die Beiträge, über die der Regierungsrat selbst entscheiden darf, werden angehoben werden. Bislang waren es 100'000 Franken. Neu sind es 200'000 Franken.
Die Summen, welche Regierung und Parlament eigenständig ausgeben können, sind in der Thurgauer Verfassung geregelt. Darin steht, ab welcher Summe ein Volksentscheid zwingend ist oder zumindest dem Referendum untersteht.
Es ist keine Revolution, wir haben jetzt einfach zeitgemässe Finanzkompetenzen.
Die Finanzkompetenzen wurden letztmals 1990 angepasst. Seither sind die Gesamtausgaben stark gewachsen. In den 90er-Jahren hat der Thurgau jährlich rund 700 Millionen Franken ausgegeben, heute sind es laut Kanton rund 2.8 Milliarden.
Die Vorlage war politisch breit abgestützt. Vertreter aus SP, Grüne, Mitte, FDP und SVP engagierten sich gemeinsam für ein Ja. EDU und Aufrecht hatten die Nein-Parole beschlossen.