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Bundesrat für neuen Familienartikel
Aus Tagesschau vom 18.01.2013.
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Familienartikel Berset wirbt für Verfassungsartikel zu Familienpolitik

Zu wenige Krippenplätze sind schuld, dass Müttern der Wiedereinstieg in die Berufswelt nur teilweise gelingt. Das muss sich ändern, findet der Vorsteher des Departements des Innern.

Am 3. März stimmen Volk und Stände über den Verfassungsartikel über Familienpolitik ab. Sagen sie Ja, müssen die Kantone für ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen für die Kinderbetreuung sorgen. Sollten die Kantone nicht genügend tun, kann der Bund gesamtschweizerische Vorgaben machen. Dass es heute an Betreuungsplätzen mangle, sei eine Tatsache, sagte Bundesrat Alain Berset. Er empfiehlt den Artikel zur Annahme.

Der Mangel könne dazu führen, dass sich Mütter unfreiwillig ganz oder teilweise aus dem Erwerbsleben zurückzögen. Andere verzichteten zugunsten einer Berufstätigkeit auf Kinder. Um dies zu vermeiden, müssten die Rahmenbedingungen so ausgestaltet werden, dass sich das Familienleben mit der Berufstätigkeit besser vereinbaren lasse.

Für den Verfassungsartikel macht sich auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) stark. «Man kann sich nicht über Zuwanderung beklagen und gleichzeitig den Frauen nicht die Möglichkeit geben, sich im Erwerbsleben zu betätigen», sagte SODK-Präsident Peter Gomm.

Der neue Verfassungsartikel geht auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen CVP-Nationalrats Norbert Hochreutener (BE) zurück. Im Parlament sprach sich eine klare Mehrheit dafür aus; dagegen stellten sich die SVP und Teile der FDP. Die Gegner warnen vor den Kosten.

Volk entscheidet über Massnahmen

Die finanziellen Folgen bei einem Ja hängen jedoch von der Umsetzung ab. Weil mögliche Eingriffe des Bundes erst in einem Gesetz geregelt werden müssten, können die Kosten derzeit nicht beziffert werden. Berset betonte, dass über konkrete Massnahmen in jedem Fall das Parlament und im Falle eines Referendums das Volk entscheiden könnte.

Der Bund könnte mit der neuen Verfassungsgrundlage die Kantone beispielsweise verpflichten, eine bestimmte Mindestzahl von Betreuungsplätzen bereitzustellen. Er könnte auch selber Massnahmen ergreifen oder jene der Kantone finanziell unterstützen.

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