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Leuthard lanciert Abstimmungskampf (Tagesschau, 07.01.2013)
Aus News-Clip vom 07.01.2013.
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Raumplanungsgesetz Gegen Zersiedelung – Leuthard lanciert Abstimmungskampf

Der Schweiz geht das Land aus. Immer mehr kostbarer Boden verschwindet unter Überbauungen. Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes soll dem Einhalt geboten werden. Der Bundesrat hat sich dementsprechend positioniert.

Bundesrätin Doris Leuthard hat  für ein Ja zur Revision des Raumplanungsgesetzes geworben. Aus Sicht des Bundesrates könne mit dem neuen Gesetz der Landverschleiss gebremst werden.

Jährlich werde in der Schweiz eine Fläche von der Grösse des Walensees oder des Murtensees verbaut, sagte Leuthard. Boden sei aber nicht unbeschränkt verfügbar. «Wir wollen den Landverschleiss und die Bodenspekulation bekämpfen.»

 

Mit dem neuen Raumplanungsgesetz ist dies aus Sicht des Bundesrates möglich: Die Revision gewährleiste eine kompakte Siedlungsentwicklung und garantiere, dass die Schweiz als Wohn- und Arbeitsort attraktiv bleibe, so Leuthard.

Inhalte der Gesetzesrevision

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Beschränkung der Baulandreserven auf Bedarf der nächsten 15 Jahre

Rückzonung überdimensionierter Bauzonen

Belastung der Gewinne von Bauland-Eigentümern mit einer Mehrwertabgabe (mind. 20 Prozent der Wertsteigerung) – fällig bei Überbauung oder Veräusserung

Verpflichtung der Eigentümer zum Bauen unter Fristansetzung und Androhung von Sanktionen

Neue Bauzonen durchaus möglich

Die Revision zielt darauf ab, zu grosse Bauzonen zu verkleinern und bestehende Baulandreserven besser zu nutzen. Die Bauzonen sollen dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen.

Schon heute sollten Bauzonen eigentlich nur so viel Land umfassen, wie voraussichtlich in dieser Zeit benötigt wird. Viele Gemeinden halten sich aber nicht daran. Manche verfügten über Reserven für 50 Jahre, sagte Leuthard.

Sind Bauzonen grösser als der Bedarf, müssen sie verkleinert werden. Damit solleverhindert werden,

dass zu viel Fläche als potenzielles Bauland ausgeschieden und dann gar nicht oder nur locker überbaut wird. Wo absehbar ist, dass die Bevölkerung wächst und sich neue Unternehmen ansiedeln, können dagegen neue Bauzonen geschaffen werden.

Wie der Bedarf genau berechnet würde, ist allerdings offen. Bund und Kantone müssten gemeinsam Richtlinien erarbeiten.

Initianten verlangen Bauzonen für 20 Jahre

Wird ein Grundstück neu als Bauland eingezont, gewinnt es an Wert. Mit dem neuen Raumplanungsgesetz würden die Kantone und Gemeinden mindestens 20 Prozent des Mehrwerts erhalten.

Die Revision des Raumplanungsgesetzes ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Sie verlangt, dass die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz während 20 Jahren nicht vergrössert wird.

Nein: Kompetenz muss bei Kantonen und Gemeinden bleiben

Gegen das revidierte Raumplanungsgesetz hatte der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) das Referendum ergriffen. Aus der Sicht der Gewerbler verordnet das neue Gesetz fragwürdige und eigentumsfeindliche Zwangsmassnahmen. Dadurch werde das Bauland noch knappe.

Nicht akzeptabel sind für den SGV vor allem die Rückzonungspflicht bei zu grossen Bauzonen, die Verpflichtung zur Überbauung der Grundstücke innerhalb einer bestimmten Frist sowie die neuen Bestimmungen zur Mehrwertabgabe.

Vor allem die Verschiebung der raumplanerischen Kompetenzen von den Gemeinden und Kantonen hin zum Bund stösst dem SGV sauer auf. Besonders grossen Zuspruch erhielten Gewerbler aus den Kantonen Wallis, Waadt und dem Baselbiet.

Städteverband sagt Ja zur Revision

Die Mehrheit der Kantone befürwortet die Gesetzesrevision. Die Zersiedelung müsse dringend gebremst werden, befand Jakob Stark, Thurgauer Regierungsrat.

Die Massnahmen seien verhältnismässig, versicherte er. Rückzonungen würden in einem umsichtigen Prozess und nur auf lange Sicht erfolgen. Der Bund könne neu zwar eingreifen, wenn sich die Kantone nicht an die Vorgaben hielten. In der Umsetzung behielten die Kantone jedoch die volle Handlungsfreiheit.

Auch der Schweizerischen Städteverband (SSV) steht hinter der Revision. Das neue Raumplanungsgesetzes enthalte eine Reihe von Massnahmen, um den negativen Entwicklungen entgegenzuwirken. Sie orientiere sich an bewährten Instrumenten und entwickle diese behutsam weiter, heisst es in einer Mitteilung  des SSV.

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