- Die Nidwaldner Stimmbevölkerung hat die überarbeitete Kantonsverfassung mit gut 82 Prozent Ja-Stimmen angenommen.
- Die Neuerungen betreffen Gemeindeversammlungen und die Möglichkeit für elektronische Abstimmungen.
- Insbesondere die politischen Gemeinden haben sich eine Revision gewünscht.
Vereinfachung Organisation der Gemeinden
Kanton Nidwalden: Änderung der Kantonsverfassung betreffend Organisation und Verwaltung der Gemeinden
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JA
11'786 Stimmen
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NEIN
2'548 Stimmen
Das Ja zu den Neuerungen in der Verfassung betrifft die Nidwaldner Gemeinden. Sie erhalten mehr Spielraum. Beispielsweise können ausserordentliche Gemeindeversammlungen früher angekündigt werden – nämlich schon vier Monate im Voraus. Zudem ist nun der juristische Weg frei für das E-Voting auf Gemeindeebene.
Eine Änderung gibt es auch bei den Gemeindepräsidien: Heute muss die Präsidentin oder der Präsident zwingend alle zwei Jahre frisch gewählt werden. Mit der Anpassung sind vierjährige Amtsperioden möglich.
Die Vorlage war bei allen politischen Parteien unbestritten.
Parlament gibt den Schlusssegen
Bevor die Neuerungen greifen, braucht es noch eine Teilrevision des Gemeindegesetzes. Diese soll bald im Nidwaldner Kantonsparlament behandelt werden. Die Gesetzesänderung kann das Parlament eigenständig beschliessen und benötigt keine Volksabstimmung.