- Das Genfer Stimmvolk stimmt am 9. Juni über eine Verfassungsbestimmung ab, mit der das Zeigen von Hasssymbolen in der Öffentlichkeit verboten werden soll. Dazu zählt auch das Hakenkreuz.
- Bei einem Ja am 9. Juni wäre Genf der erste Kanton, der ein solches Verbot in seiner Verfassung verankert.
- Bei drei weiteren Vorlagen geht es um Sterbehilfe, Kinderkrippen und erweiterte politische Rechte von Ausländern.
Abgesehen von der SVP unterstützen alle Gruppierungen den Gesetzestext, der Teil des Kampfes des Kantons gegen Diskriminierung und Hass ist. Die neue Bestimmung würde auch eine Rechtslücke schliessen, da es ein solches Verbot auf Bundesebene vorerst nicht gibt.
Weiter wird über eine Initiative der Linksparteien und der Gewerkschaften abgestimmt, welche die politischen Rechte von Ausländern ausdehnen soll.
Bei den beiden anderen Vorlagen geht es um Gesetzesänderungen, gegen die das Referendum ergriffen wurde. Dabei geht es um zwei Bestimmungen des Gesundheitsgesetzes, die unter bestimmten Bedingungen Sterbehilfe garantieren. Bei der letzten Abstimmungsvorlage geht es um eine Lockerung der Arbeitsbedingungen in privaten Kindertagesstätten.