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Abstimmung im Tessin Wer bezahlt die Gerichtskosten bei Notwehr?

  • Die Tessiner Stimmbevölkerung entscheidet am 9. Februar über die Volksinitiative «Le vittime di aggressioni non devono pagare i costi di una legittima difesa».
  • Sie verlangt, dass bei einer aus Notwehr verübten Tat der Staat alle Gerichtskosten übernehmen soll.
  • In den Augen der Gegner ist die Initiative sinnlos, weil bereits heute der grösste Teil der Prozesskosten erstattet werde.

Es ist momentan so, dass bei einer Person, die ihren Angreifer aus Notwehr verletzt oder tötet, der Staat die Kosten für die Pflichtverteidigung vor Gericht übernimmt. Laut den Initianten seien damit jedoch nicht alle Kosten gedeckt, die anfallen können.

Bekannter Initiant

Urheber der Initiative ist Giorgio Ghiringhelli, der bereits die 2013 angenommene Initiative für ein Verschleierungsverbot lanciert hatte. Neben Ghiringelli gehören diverse Lega-Politiker sowie CVP-Nationalrat Fabio Regazzi zu den Initianten.

Bekämpft wird die Initiative von linker Seite. Die SP Tessin kritisiert, dass nicht das Gesetz, sondern wie so oft dessen Auslegung das Problem sei. Auch Grosse Rat und die Regierung empfehlen die Initiative zur Ablehnung.

Zweite Abstimmung zum Subsidiaritätsprinzip

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Neben der Frage der Kostenübernahme nach einer Handlung in Notwehr stimmt die Tessiner Stimmbevölkerung am 9. Februar auch über das Subsidiaritätsprinzip ab. Dieses soll in die Kantonsverfassung aufgenommen werden.

Gemäss Subsidiaritätsprinzip soll eine staatliche Aufgabe so weit wie möglich von der unteren Ebene wahrgenommen werden. Die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger am politischen Prozess steht im Vordergrund dieses Prinzips. Parlament und Regierung empfehlen ein Ja.

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