Teilprivatisierung Gefängnispersonal
Kanton Tessin: Teilprivatisierung Gefängnispersonal
-
JA
35'565 Stimmen
-
NEIN
49'274 Stimmen
Initiative Burka-Verbot
Kanton Tessin: Verhüllungsverbot in der Öffentlichkeit
-
JA
63'494 Stimmen
-
NEIN
32'377 Stimmen
Gegenvorschlag Burka-Verbot
Kanton Tessin: Gegenvorschlag Verhüllungsverbot in der Öffentlichkeit
-
JA
58'085 Stimmen
-
NEIN
33'783 Stimmen
Die Stimmbürger im Tessin sind für ein Verbot von Burka und Niqab: Der Souverän hat einer Initiative für ein Verhüllungsverbot in der Verfassung mit 65,4 Prozent klar zugestimmt. 63'494 Stimmberechtigte sagten Ja, 32'377 lehnten das Volksbegehren des politischen Einzelkämpfers Giorgio Ghiringhelli der Bürgerpartei «Il Guastafeste» ab.
Der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament fand zwar auch eine Mehrheit (58'085 Ja zu 33'783 Nein), unterlag aber in der Stichfrage der Initiative. Die Stimmbeteiligung lag bei 46,03 Prozent.
Frauen soll es damit im Tessin in Zukunft verboten sein, in Burka (Ganzkörperschleier) oder Niqab (Gesichtsschleier) auf die Strasse zu gehen. Der Kanton folgt damit den Verhüllungsverboten, wie sie in Frankreich und Belgien gelten. Konkrete Folgen hat dies kaum: Vollständig verschleierte Frauen sind im Tessin so gut wie nie zu sehen.
«Bei dieser Abstimmung spielte natürlich Angst vor dem Anderen mit», sagt SRF-Korrespondent Mario Carnevale. Der Experte geht jedoch davon aus, dass trotz der Annahme nicht viel passieren werde. Allfällige verhüllte Touristinnen seien vor allem in Lugano, Locarno oder in den Outlets nahe der Grenze anzutreffen. «Dort wird die Polizei kaum eine verschleierte Frau aufgreifen. Das Gesetz könnte also ein Papiertiger bleiben», betont er.
Beispiel soll Schule machen
Der Initiativtext, der in die Verfassung integriert werden soll, spricht allerdings nicht explizit von Burka und Niqab. Allgemein verweist er darauf, dass das Verhüllen oder Verbergen des Gesichts auf öffentlichen Strassen, Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt sei. Religiöse Einrichtungen werden davon ausgenommen.
Zudem soll niemand eine andere Person aufgrund ihres Geschlechts dazu zwingen, ihr Gesicht zu verhüllen. Inwieweit Ausnahmen definiert werden – beispielsweise bei Schutzkleidung – soll gesondert in einem Gesetz festgelegt werden. Dass sich die Initiative aber gezielt gegen religiöse Verschleierungen richtet, machte Ghiringhelli in seiner Kampagne von Beginn an deutlich.
Das Tessiner Parlament unterstützte den Gegenvorschlag. Das Stimmvolk gab dennoch der Vorlage von Giorgio Ghiringhelli den Vorzug. Dies verleiht dem Anliegen mehr Nachdruck: Wenn das Verhüllungsverbot erst einmal in der Verfassung verankert ist, kann es nur durch eine Volksabstimmung wieder gekippt werden. Vorbehalten bleibt aber die Zustimmung der eidgenössischen Räte zur Verfassungsänderung.
Der Initiant sprach von einer historischen Abstimmung. Er hoffe, dass das Tessiner Beispiel in der Schweiz und im Ausland Schule mache, schrieb er in einem Communiqué. Ghiringhelli zeigte sich erfreut, dass das Thema nun auch wieder im Bundesparlament behandelt werde.
Keine Privatisierung von Gefängnispersonal
Zudem wird im Tessin die Beaufsichtigung von Personen in Administrativhaft – meist Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung – auch in Zukunft nicht an private Sicherheitsdienste delegiert. Das Stimmvolk lehnte mit 49'274 Nein zu 35'565 Ja-Stimmen eine entsprechende Gesetzesänderung ab.
Die Regierung wollte mit der Vorlage eine Ausnahmeregelung für einen unerwartet starken Zustrom von Flüchtlingen schaffen. Mitarbeiter privater Sicherheitsagenturen wären sowohl in als auch ausserhalb von Gefängnissen eingesetzt worden. Die Gewerkschaften ergriffen dagegen das Referendum.