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USR III: Zur Diskussion stehen die Steuerausfälle der USR II.
Aus HeuteMorgen vom 04.01.2017. Bild: Keystone/Archiv
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Unternehmenssteuerreform Auch der neuen Steuerreform droht ein Streit über die Ausfälle

Bei der Abstimmung über die USR III geht es darum, verpönte Steuerregimes abzuschaffen. Doch wie viel fällt tatsächlich weg?

Die Vorgeschichte der USR III

  • 2008 wurde die Unternehmenssteuerreform II knapp vom Volk angenommen.
  • In der vorgängigen Abstimmungsbotschaft wurden die Steuerausfälle in Milliardenhöhe nicht thematisiert.
  • Das Bundesgericht kritisierte dies als Verletzung der Abstimmungsfreiheit. Die Abstimmung wurde aber nicht wiederholt.

Die Unternehmenssteuerreform II wurde gleich zu Beginn zu einem Fall für das höchste Gericht. SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen, Gegnerin der ersten Stunde, errang dort einen Teilsieg. Die Bundesrichter bemängelten, die drohenden Steuerausfälle seien im Abstimmungsbüchlein zu wenig transparent gemacht worden.

Für Kiener Nellen war das ein «Betrug» am Stimmvolk und deshalb sagt sie heute an die Adresse der Befürworter der aktuellen Reform: «Jetzt tragen Sie dieses schwere Erbe.»

Der Bundesrat rechnete 2008 für die Reform II mit Steuerausfällen in zweistelliger Millionenhöhe. Weit gefehlt, sagt Kiener Nellen. Die Steuerverwaltung habe bis heute steuerfreie Gewinn-Ausschüttungen genehmigt, die sich noch jahrelang negativ auswirken würden. «Es sind über 1000 Milliarden, welche in den nächsten Jahren einkommens- und verrechnungssteuerfrei ausbezahlt werden können», sagt Kiener Nellen.

Reform hat auch Steuereinnahmen gebracht

Aktionäre seien damals besser gestellt worden als Lohnempfänger, eine Ungerechtigkeit, klagt sie. «Falsch», entgegnet Hans-Ulrich Bigler. Als Direktor des Gewerbeverbands ist er ein Befürworter der ersten Stunde. Eine Ungerechtigkeit sei damals behoben worden, nämlich, dass gewisse Aktionäre nicht mehr doppelt besteuert würden.

Die letzte Reform habe dem Staat nicht einfach Steuern entzogen, sondern gleichzeitig zusätzliche eingebracht. Unternehmen würden investieren, neue seien zugezogen. «Die Ausfälle wurden über die letzten Jahre mehr als kompensiert. Es gab Mehreinnahmen. Aber es braucht etwas Zeit», so Bigler.

USR III, wieder ein Fall für das Bundesgericht?

Der Bundesrat hat gewisse Lehren aus dem Fall gezogen. Er beziffert im Abstimmungsbüchlein die Ausfälle der aktuellen Unternehmenssteuerreform III konkreter als bei der letzten Reform. Er spricht von gut einer Milliarde Franken, die beim Bund wegfällt. Aus Sicht der SP ist das nicht genau genug.

Dass die Steuerverwaltung bei einer Erhebung für Bund und Kantone bisher auf drei Milliarden Franken kommt, beruhigt sie auch nicht. Die SP prüft erneut den juristischen Weg. Die Ziele der beiden Reformen waren zwar unterschiedlich, die Argumente und Scharmützel sind aber sehr ähnlich.

Ziele der beiden letzten Reformen

Das Ziel der USR III:
Die aktuelle Reform ist unter internationalem Druck entstanden. Die USR III bezweckt, die internationale Akzeptanz der schweizerischen Unternehmensbesteuerung zu erhöhen. Die im Ausland verpönte steuerliche Entlastung von Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften soll abgeschafft werden. Damit die Steuern der Firmen nicht zu stark steigen, sind international akzeptierte steuerliche Entlastungen vorgesehen. Der
Bund trägt die von den Kantonen beabsichtigten Gewinnsteuersenkungen mit.
Das Ziel der USR II:
Die letzte Unternehmenssteuerreform entstand aus dem Wunsch heraus, den Unternehmensstandort Schweiz zu stärken. Die Reform
entlastete vorab Klein- und Mittelbetriebe. Und sie reduzierte die steuerliche Doppelbelastung von Unternehmern und Investoren.
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