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Gegenentwurf Velo-Initiative Weg frei für die Velo-Initiative

Die Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege» hat die nötige Zahl der notwendigen Unterschriften bereits nach einem halben Jahr zusammen. Geht es nach der Initiative, sollen Velowege denselben Status erhalten wie Fuss- und Wanderwege.

Die Gesundheit der Bevölkerung verbessern, den CO2-Ausstoss senken und dabei öffentliche Gelder sparen: Das wäre nach Ansicht der Organisationen der Velo-Initiative möglich, wenn Velofahren konsequent gefördert würde. Am Dienstag wurde das Volksbegehren bei der Bundeskanzlei eingereicht.

Unterschriften waren rasch gesammelt

Die Initianten hätten eigentlich bis am 3. September 2016 Zeit gehabt, die nötigen Unterschriften zu sammeln. Ihr Anliegen kam bei der Bevölkerung aber so gut an, dass die Unterschriften innert eines halben Jahres zusammenkamen. Insgesamt haben 105'000 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das Volksbegehren unterzeichnet, wie die Initianten in einer Mitteilung schreiben.

Bundesrat, Parlament und den Stimmberechtigten biete sich nun die Chance, das Velo auf nationaler Ebene zu fördern. «Das Potenzial des Velos ist noch lange nicht ausgeschöpft», wird Franz Gallati, Präsident von Swiss Cycling in der Mitteilung zitiert.

Velowege fördern wie Fuss- und Wanderwege

Die Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege» (Velo-Initiative) stammt von Pro Velo, dem Dachverband für die Interessen der Velofahrer. Mit dem Volksbegehren will Pro Velo erreichen, dass mehr Velowege erstellt und betrieben werden. Dafür soll eine Verfassungsgrundlage geschaffen werden.

Eine solche gibt es mit Artikel 88 in der Bundesverfassung bereits für Fuss- und Wanderwege. Dieser Artikel soll nun ergänzt werden. Der Bund soll nicht mehr nur Grundsätze über Fuss- und Wanderwegnetze festlegen, sondern auch Grundsätze über Netze für den Alltags- und Freizeit-Veloverkehr.

Weiter soll in der Verfassung verankert werden, dass der Bund Massnahmen der Kantone und Dritter für solche Netze fördert und koordiniert. Dabei soll er die Zuständigkeit der Kantone wahren. Heute steht in der Verfassung eine «Kann»-Formulierung.

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